Lebensmittelkennzeichnung & Vereine
Seit Dezember 2014 gilt EU-weit eine strenge Kennzeichnungspflicht für die Weitergabe von Lebensmitteln – GastronomInnen, Vereine, etc. sind damit verpflichtet, potentielle Allergene in Speisen anzuführen. Dies gilt auch für den Schinken-Käse-Toast in Vereinslokalen.