Mitglied der KUPF OÖ werden

Die Kulturplattform Oberösterreich ist der Dachverband der freien Kulturinitiativen. Diese können im Form einer Mitgliedschaft kurz- wie langfristig an diese Plattform andocken, an ihr teilhaben und sie mittragen. Es gibt die Form der ordentlichen Mitgliedschaft und die der außerordentlichen Mitgliedschaft. Eine Mitgliedschaft als Einzelperson ist aktuell nicht möglich.

Leistungen der KUPF für ihre Mitglieder

Know-How und Beratung

Erste Orientierung

Finanzielle Vergünstigungen

Partizipation, Solidarität, Informationsfluss

Weitere Leistungen

Doppelmitgliedschaft IG Kultur Österreich (gilt nur für ordentliche Mitglieder)

Aufnahmekriterien

Ordentliches Mitglied kann jede Kulturinitiative werden, die folgenden Kriterien entspricht:

  1. Sitz in Oberösterreich
  2. Vorhandensein einer juristischen Rechtspersönlichkeit (Verein, GmbH, etc)
  3. Gegenwarts- und zukunftsorientierte Kulturarbeit sowie die Vermittlung und Ermöglichung zeitgenössischer Kunst und Kultur
  4. Selbstorganisation und demokratisches sowie geschlechtersensibles Verhalten
  5. Inhaltliche Positionierung gegen menschenverachtende ideologische Strömungen wie Fremdenfeindlichkeit und Antifeminismus.
  6. Ermöglichung aktiver Beteiligung und Teilhabe
  7. Inhaltliche und organisatorische Unabhängigkeit von Gebietskörperschaften und sonstigen staatlichen Institutionen sowie von politischen Parteien und Glaubensgemeinschaften
  8. Gemeinnützigkeit gemäß der Bundesabgabenordnung

Für eine außerordentliche Mitgliedschaft gelten reduzierte Kriterien:

  1. Sitz in Oberösterreich
  2. Vorhandensein einer juristischen Rechtspersönlichkeit (Verein, GmbH, Genossenschaften, etc)
  3. Gegenwarts- und zukunftsorientierte Kulturarbeit sowie die Vermittlung und Ermöglichung zeitgenössischer Kunst und Kultur
  4. Selbstorganisation und demokratisches sowie geschlechtersensibles Verhalten
  5. Inhaltliche Positionierung gegen menschenverachtende ideologische Strömungen wie Fremdenfeindlichkeit und Antifeminismus.
  6. Ermöglichung aktiver Beteiligung und Teilhabe

Die Aufnahme neuer Mitgliedsinitiativen obliegt dem Vorstand, der sich in der Regel monatlich trifft. Die neuen Mitglieder stellen sich im Rahmen der jährlichen Generalversammlung den anderen Mitgliedern vor.

Mitgliedsgebühren

Die Mitgliedsgebühren bei der KUPF sind gestaffelt und hängen vom Jahresumsatz des Vorjahres, also der Summe der Einnahmen der Initiative, ab. Die Einstufung in die jeweiligen Staffeln geschieht eigenverantwortlich durch die Mitglieder selbst. Die Mitgliedsgebühren gelten sowohl für ordentliche, als auch außerordentliche Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im ersten Quartal des Jahres zu bezahlen:

  • Stufe 1 54 €

    Jahresumsatz unter 45.000 €

  • Stufe 2 108 €

    Jahresumsatz zwischen 45.000 € und 90.000 €

  • Stufe 3 216 €

    Jahresumsatz zwischen 90.000 € und 180.000 €

  • Stufe 4 432 €

    Jahresumsatz ab 180.000 €

Beitrittsformular

Bei Interesse an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft verwendet ihr bitte das folgende Formular. Wir melden uns nach Kontaktaufnahme bei euch wegen einem ersten Kennenlerngespräch und Details zum weiteren Vorgehen.

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