Land OÖ/LKB: Kulturland mit und ohne MigrantInnen

Im Oktober 2014 startete das Land OÖ eine Ausschreibung, um neue Mitglieder für den OÖ Landeskulturbeirat (LKB) zu nominieren. Im Text der Medienaussendung wurden oberösterreichische MigrantInnen dezidiert von einer LKB-Mitgliedschaft ausgeschlossen: „Bewerben können sich alle, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen“ (PA LH Pühringer, 27.10.2014).

Dieses Ausschlusskriterium entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen – wurde doch erst im Jahr 2000 in einer Novelle des zuständigen Kulturfördergesetzes festgelegt, dass die österreichische Staatsbürgerschaft KEIN Kriterium für eine LKB-Mitgliedschaft sei. In der „offiziellen“ – wenn auch nur sehr wenigen Menschen zugänglichen – Ausschreibung in der „Linzer Zeitung“ wurde dies dann auch richtig formuliert.

Ob Zufall oder nicht: Die KUPF konnte nach Einholung entsprechender juristischer Expertise und Gesprächen mit der oö Verwaltung den Sachverhalt aufklären und lädt alle migrantischen Kulturschaffenden aus OÖ ein, auch nach Ende der Einreichfrist (1. Dez. 2014) Nachnominierungen vorzunehmen!

Wir rufen auf, diese Möglichkeit intensiv zu streuen und zu nutzen und wünschen dem Land OÖ viel Erfolg bei den intensiven Bemühungen um migrantische Partizipation am „Kulturland“.

KUPF OÖ

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