Novelle: Vereinsfest und Registrierkassa
Die jüngste Gesetzesnovelle hat einige erfreuliche Änderungen für Kulturvereine gebracht. Das kleine Vereinsfest wurde erweitert, und kann nun ebenso wie der Betrieb einer wöchentlichen Kantine aus der Registrierkassenpflicht fallen. Die Novelle gilt ab dem 1. Jänner 2016, also rückwirkend für das laufende Jahr. Die Änderungen im Detail, dank einer Kooperation mit der KPMG: Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen (Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit) verschiebt sich von 01.01.2017 auf 01.04.2017. Bei geringfügig beschäftigten Aushilfskräften (an maximal 18 Tage/Jahr beschäftigt) fallen iSd § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG keine Lohnnebenkosten in Form von Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag …