Ohne Geld ka Musi

Die neue Regierung kostet den Gemeinden Geld: allein durch den Nicht-Ausgleich der Einnahmenverluste aus der Getränkesteuer verlieren die Gemeinden heuer ca. 2,5 Milliarden Schilling, ab 2001 jährlich 1,2 Mrd. S. Dazu kommen ca. S 700 Mio. Werbesteuerentfall und die vollmundige Äußerung des smarten Finanzministers: ãEs sei ja etwas durchaus positives, daß man die Gemeinden zum Sparen zwingeã, was für den bevorstehenden Finanzausgleich das Schlimmste befürchten läßt. Denn gespart wird vor allem bei der Kultur werden, was für viele Initiativen heißen kann: ãOhne Geld ka Musi!ã

 

von Franz Kornberger

Das Sparen als etwas durchaus Vergnügliches, die Sparsamkeit als österreichische Kardinaltugend und der Sparstrumpf als Symbol des häuslichen Wohlstands: das soll hier wohl verklickert werden.

Aber es macht doch einen mehr als feinen Unterschied, ob man zum Zwecke des Sparstrumpf-Füllens spart oder zum Zwecke des Magen-Füllens sparen muß!

Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist naturgemäß ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Bestandteil der verfassungsmäßigen Gemeindeautonomie, denn, wie sagt der Volksmund: wer zahlt, schafft an. Und diese finanzielle Autonomie wurde bereits in den letzten Jahren durch zahlreiche zusätzliche Belastungen wie der Beteiligung an der Finanzierung der Wohnbeihilfen, des Sondernotstandes oder des Verkehrsverbundes stark ausgehöhlt.

Jetzt droht in vielen Kommunen der endgültige Kollaps: denn wenn auch die jetzt anstehenden Einnahmenausfälle nur 1-2% der Budgetsumme ausmachen, so treffen sie doch ins Mark, denn sie können nicht quer durch das gesamte Budget eingespart werden, sondern nur im Bereich der sogenannten Ermessensausgaben und der Investitionen.

Denn „Pflichtbeiträge“ heißen nicht nur so, sondern sind (zur Finanzierung der Krankenanstalten, der Sozialhilfe usw.) tatsächlich verpflichtend und machen in meiner Gemeinde immerhin mehr als 17% des Budgets aus.
Und auch bei den Personalausgaben, die in meiner Gemeinde mehr als 35% des Budgets ausmachen, sind Ein-sparungen entweder gar nicht (weil z.B. wie bei Kindergärten oder Altenheimen sinnvollerweise Mindestpersonalschlüssel vorgeschrieben sind) oder nur sehr langfristig (durch Nicht-Nachbesetzung freiwerdender Stellen bei gleichzeitiger organisatorischer Optimierungen) möglich.

Bei den Investitionen der Gemeinden stehen nach Informationen der Gemeindeabteilung der Landes OÖ die Schulbauprojekte, insbesondere die notwendigen Sanierungen und solche in die Infrastruktur (Straßen, Wasserversorgung und Kanalisation) an erster Stelle. Sowohl aus Gründen der sofort durchschlagenden Wirkung auf den örtlichen Arbeitsmarkt als auch wegen der Nichtakzeptanz von Einsparungen in diesen Bereichen können diese Investitionen nicht im größeren Ausmaß zurückgestellt werden.

So wird wieder einmal bei den freiwilligen Sozialausgaben, Sozialprojekten, beim Sport, vor allem aber auch bei der Kultur gespart werden (müssen?).
Das Land OÖ empfiehlt seinen Gemeinden, ca. 2% des Gemeindehaushaltes für Kultur auszugeben. Macht das tatsächlich eine mittelgroße Gemeinde und macht sie das vor allem im Bereich der freien Förderungen und Subventionen (und nicht etwa bei Musikschulen, Museen u.ä.), so kann sie fix damit rechnen, im nächsten Bericht der Landeskontrolle für zu hohe Ermessensausgaben in diesem Bereich kritisiert zu werden.
Dramatisch ist die Situation bei jenen Gemeinden, die ihren Ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können Ð und das sind vor allem auch aufgrund des Getränkesteuerausfalles, heuer voraussichtlich 70 bis 100 in Oberösterreich: diese Gemeinden dürfen de facto keine freiwilligen Leistungen mehr ausgeben.

Folgende 3 Forderungen erscheinen mir zum jetzigen Zeitpunkt die wesentlichsten zu sein:

  • Sicherung der finanziellen Autonomie der Gemeinden durch den Finanzausgleich mit dem Bund.
  • Erneuerung der Empfehlung des Landes OÖ an die Gemeinden im Erlaßwege, mindestens 2% ihres Budgets für Kultur aufzuwenden.
  • Festlegung, daß auch freiwillige Kulturausgaben der Gemeinden, soweit sie nicht 1% des Budgets übersteigen, als Pflichtausgaben anzusehen und damit auch in Gemeinden mit Budgetabgang möglich sind.
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