Landeskulturbeirat – demokratisches Instrument oder Feigenblatt?

Schon aufgrund der neuen Bundesregierung und unseres werten Kunststaatssekretärs Morak haben Beiräte einen bitteren Beigeschmack erhalten. Erinnern wir uns an die eigennützige Verwendung Moraks der Beiratsaussage II/8 der Kunstsektion „Niemand hat einen Förderanspruch.“ (http://www.government-austria.at, Aktuelle Meldungen vom 23. Mai 2000). Offensichtlich missverwendet und trotzdem wahrlich feige, versteckt sich der Staatspolitiker hinter einem Feigenblatt und entgeht damit der sonnengottnahen Aussage: „Ich entscheide, was und wen ich fördern will.“. Viel unbeachteter existiert der Landeskulturbeirat. Was steckt dahinter?

Von Ulrike Stieger

Als es 1987 nach längerer Diskussion zur Verabschiedung des OÖ. Kulturförderungsgesetzes kam, wurde darin die Einrichtung eines Landeskulturbeirates festgelegt. Es handelt sich um ein Gremium, daß der Landesregierung in verschiedenen kulturpolitischen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen sollte. Die im Gesetz angeführte Vertiefung des Kontaktes mit der kulturinteressierten Bevölkerung spricht die Intention einer bürgerInnennahen Kulturpolitik an. Weitläufig geht es bei BürgerInnennähe nicht nur um Akzeptanz politischer Entscheidungen, sondern auch um die Durchdringung von Anliegen der BürgerInnen in Richtung Politik. In diesem Sinne den Landeskulturbeirat als demokratisches Instrument zu bezeichnen, wäre durchaus angebracht, so er seine Aufgaben zufriedenstellend erfüllt.

Diese Frage stellt sich, da in der kulturinteressierten Öffentlichkeit bedrückende Stille in Sachen Landeskulturbeirat herrscht und ein Blick über die Landesgrenzen die wahrgenommene Abstinenz im eigenen Bundesland bestätigt. Der Kunstfehler, März 2000, berichtet von zwei prominenten Austritten aus dem Salzburger Landeskulturbeirat mit dem Titel „Eine schöne Beiratsleiche“. Im Text wird eines der scheidenden Beiratsmitglieder, Hans Köhl, mit den Worten zitiert: „Ich habe nicht die Zeit und auch nicht die Lust, meine karge Freizeit noch länger in aufgezwungener Untätigkeit zu verbringen und in der in jeder Hinsicht ineffizienten Einrichtung Landeskulturbeirat auch noch Frust aufzubauen.“

Um den Landeskulturbeirat, nicht länger vor dem Hintergrund vager Vermutungen zu beurteilen, führte die OÖ. Gesellschaft für Kulturpolitik Anfang des Jahres eine fundierte Evaluation durch. Die Hypothese, dass die Effizienz des Gremiums nachlässt, stand im Mittelpunkt der Untersuchung. Zur Überprüfung dieses Ansatzes wurden einerseits ein Fragebogen an sämtliche Mitglieder des Landeskulturbeirates versandt und andererseits Stellungnahmen verschiedenster Personen/Organisationen erbeten.

Es zeigte sich ein höchst diffuses Bild. Auf einer breiten Skala bewegen sich sehr positive und zutiefst negative Einschätzungen zur Einrichtung Landeskulturbeirat. Vor allem tritt eine Kluft zwischen der weitestgehend positiven Wahrnehmung von strukturellen Gegebenheiten durch LKB-Mitglieder und der mangelnden Außenwirkung zur kulturpolitischen Öffentlichkeit eminent zutage. Als Erklärung hierfür führt die OÖ. Gesellschaft für Kulturpolitik unterschiedliche Interessenlagen durch die breit vertretenen Kultursparten an. Besonders unterschiedliche Vorstellungen von demokratischen Instrumenten, wie das des Landeskulturbeirates, stellen eine plausible Begründung dar.

So formuliert Uli Böker, Obfrau der KUPF, in Ihrem Beitrag das Problem mangelnder Transparenz und Beschlusskontrolle durch den Landeskulturreferenten. „Durch eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden dieses Fachbeirates (Anm. d. Red. FB VI: Regionale Kulturentwicklung) Ð Franz Kornberger Ð werden Problembereiche rechtzeitig diskutiert, zu konkreten Vorschlagspaketen ausgearbeitet und somit in die Hand des Landeskulturbeirates gelegt. Doch was passiert weiterhin mit diesen Vorschlagspaketen, nachdem diese im Beiratsausschuss diskutiert und eventuell auch positiv verabschiedet werden?“ Den Ausdruck dieser Unzufriedenheit greift die OÖ. Gesellschaft für Kulturpolitik in ihrem Forderungspaket auf. Öffentlichkeit der Plenumssitzungen, verbindliche Diskussion der jährlichen Vorschlagspakete des Landeskulturbeirates im Kulturausschuss des OÖ. Landtags (dzt. nicht existent, wäre daher zu errichten) und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit des Landeskulturbeirates müssen als Reformpunkte Beachtung finden. Gerade Medienarbeit, wodurch der Zugang in die sogenannte vierte (Staats-)Gewalt (Anm.: Medien als viertes Regulativ) geschaffen wird, formt wesentlich das realpolitische Gewicht. Der konsequente Informationsfluss an breite Öffentlichkeiten schützt vor der Reduktion von Beiräten zu demokratischen Feigenblättern. Derzeit kann sich die Arbeit des Landeskulturbeirates nicht auf diese Säule stützen. Das Gewicht des Landeskulturbeirates und seine Interventionsmöglichkeiten sind zu gering, als dass sie einer demokratischen Institution des 21. Jahrhunderts gleich kämen. Es fehlt das Gegengewicht.

Die Ergebnisse der OÖ. Gesellschaft für Kulturpolitik sind zur Gänze im Internet unter http://www.servus.at/GFK/projekte/Landeskulturbeirat/abrufbar.

Es besteht auch die Möglichkeit eine Printversion unter 0732/783089 oder gfk.ooe@servus.at anzufordern.

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