Netzneutralität als digitaler Gleichbehandlungsgrundsatz

Leonhard Dobuschs Kolumne

Eine Errungenschaft im Kampf gegen Diskriminierung von Menschen auf Grund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion sind Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze. Sie sollen Menschen vor dem Missbrauch machtvoller Positionen wie Arbeitgeber oder Prüfende an Bildungseinrichtungen schützen. Im Ergebnis leisten diese Gesetze einen Beitrag zu einer offeneren Gesellschaft und größerer individueller Freiheit für Menschen mit unterschiedlichsten Identitäten.

Interessanterweise geht es bei der viel abstrakteren Debatte um Netzneutralität ebenfalls darum, zu verhindern, dass einzelne Akteure in machtvollen Positionen diese zum Nachteil der Allgemeinheit sowie individueller Freiheiten ausnutzen. Ohne die Diskriminierung von Menschen im Sinne des Gleichstellungsgesetzes mit der Diskriminierung zwischen unterschiedlichen Anbietern im Internet gleichzusetzen, ist es doch so, dass Netzneutralität eine Art technischen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt. Nur in einem neutralen Netz werden Datenpakete von kleinen Blogs, freien Online-Radios und der Wikipedia genauso schnell oder langsam transportiert wie jene zahlungskräftiger Diensteanbieter wie Google, Amazon oder Netflix.

Leider ist es jedoch so, dass vor allem Mobilfunkanbieter nichts unversucht lassen, diesen Grundsatz der Netzneutralität zu unterlaufen. In Österreich ist es beispielsweise der Mobilfunkanbieter Hutchison („3“), der gleich in mehreren Tarifen einzelne Anbieter nicht auf das Datenvolumen anrechnet. Auch die deutsche Telekom hat mit „StreamOn“ einen neuen Anlauf genommen, Netzneutralität zu unterminieren. Und in den USA unter Donald Trump deutet ebenfalls vieles auf ein Ende des Schutzes von Netzneutralität hin. Im Endeffekt bedeutet das aber, dass nicht mehr überall (dasselbe) Internet drinnen ist, wo Internet draufsteht. Und aus der technischen Diskriminierung zwischen Datenpaketen wird letztlich eine Diskriminierung von Menschen mit weniger finanziellen Ressourcen, die Potentiale digitaler Technologien für Partizipation und Öffentlichkeit zu nutzen. Mehr zum Thema findet sich bei der NGO für digitale Grundrechte epicenter.works: https://epicenter.works/thema/netzneutralitaet

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