UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis
Oder: Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt?
Regie: Kulturrat Österreich
Zeit: Dienstag 14.12.2010, 19h
Ort: Filmhaus am Spittelberg, Stiftgasse 6, Stiege 2, 1. Stock, Konferenzraum
Die Forderung nach einem UrheberInnenvertragsrecht ist fast so alt wie die Entwicklung des UrheberInnenrechts. Letzteres gibt zwar einen Rahmen vor, überlässt es aber den UrheberInnen und ProduzentInnen, sich auf die konkreten Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel die schlechteren Karten haben.
In Deutschland gilt ein derartiges Vertragsrecht seit 2002, in Österreich herrscht nach wie vor völlige Vertragsfreiheit.