Details zur Neuregelung der Maskenpflicht im Kulturbereich in OÖ

Leicht wirds uns nicht gemacht. Vor wenigen Tagen hat das Land OÖ angekündigt die Corona Schutzmaßnahmen aufgrund der explodierenden Infektionszahlungen anzupassen. Dabei wurde auch eine Maskenpflicht im Kulturbereich angekündigt, die ab morgen, Freitag den 29.10.2021 in Kraft tritt, leider ohne viele Details.

Diese Details wurden nun immerhin acht Stunden vor Inkrafttreten nachgereicht, und zwar in Form eines Landesgesetzblattes:

Zusammengefasst: Die Verschärfung der FFP2-Maskenpflicht gilt ausschließlich für Besucher*innen von Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sowie Bibliotheken, Büchereien und Archive. Das bedeutet, dass die FFP2 Maske unabhängig dem Vorliegen eines 3G Nachweises beim Betreten, Befahren und Verweilen in geschlossenen Räumen getragen werden muss. Die bisherigen Ausnahmen, beispielsweise für Kinder unter sechs Jahren oder für Schwangere, gelten sinngemäß weiterhin. Für alle übrigen Kultureinrichtungen gelten die bestehenden Vorgaben der 2. COVID-19-MV bzw. ab 1.11.2021 die Vorgaben der 3. COVID-19-MV (siehe unsere Corona FAQ).

Für Theateraufführungen gelten ebenso weiterhin die Vorgaben des § 8 Abs. 5 der 2. COVID-19-MV bzw. der 3. COVID-19-MV (3G-Nachweis und COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept).

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