Sonderförderung Land OÖ: „Oö. Hausordnung“ – bis zu € 5.000 für gemeinnützige Vereine
Das Land OÖ fördert gemeinnützige Vereine mit bis zu 90 % der Projektkosten, maximal 5.000 Euro, für Maßnahmen zur Stärkung gemeinsamer Werte des Zusammenlebens auf Basis der „Oö. Hausordnung“.
