Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen einer Sonderförderung Projekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die Maßnahmen zur Stärkung gemeinsamer Werte des Zusammenlebens umsetzen. Grundlage ist die „Oö. Hausordnung – das kleine 1×1 des Zusammenlebens“.
Förderhöhe
- Bis zu 90% der Projektkosten, maximal € 5.000
- Eigenanteil mindestens 10% (kann durch Sachmittel/Infrastruktur erbracht werden)
- Ein Projekt pro Verein
Wer kann einreichen?
Gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Oberösterreich, die sich zur Demokratie bekennen. Ausgeschlossen sind Vereine mit überwiegend religiösen oder politischen Aktivitäten.
Voraussetzungen
- Projektbezug zur „Oö. Hausordnung“
- Abstimmung mit der örtlichen Gemeinde erforderlich
- Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Förderzusage
- Keine Doppelförderung
Einreichunterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular (SGD-So/E-22)
- Budgetplanung
- Vereinsregisterauszug
- Nachweis der Gemeindezustimmung
Kontakt & Beratung: Abteilung Soziales, Land OÖ | so.post@ooe.gv.at | Tel. +43 732 77 20-152 21
Einreichfrist: 15. Mai – 15. September 2026
