Open Call: EXTRA23

Zum zweiten Mal initiieren Land Oberösterreich und Kulturplattform Oberösterreich ein Sonderförderprogramm, das heuer mit 100.000 Euro dotiert ist. Der Fördercall EXTRA 23 steht unter dem Motto „HEIMAT“. Dabei können Projekte aus allen Sparten eingereicht werden, die sich künstlerisch und kulturell mit den Identitäten des Bundeslandes Oberösterreich auseinandersetzen.

„Heimat und Traditionen haben in Oberösterreich einen hohen Stellenwert“, erklärt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. „Mit dem Förderprogramm EXTRA23 wollen wir weitere konkrete Impulse für die Kulturarbeit ermöglichen. Es geht dabei um die intensive Auseinandersetzung damit, was unsere Heimat Oberösterreich und unser Zusammenleben ausmacht.“

Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich: „Sonderförderprogramme wie EXTRA23 sind ein wichtiges Instrument, um neue Projekte außerhalb der Routine der täglichen Kulturarbeit anzustoßen und zu ermöglichen. Wir danken dem Land Oberösterreich und im Besonderen der Kulturabteilung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung des heurigen Calls.“

Wer wird gefördert?

Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen und Parteien. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Abteilung Kultur subventionierte Projekte können nicht durch das Sonderförderprogramm EXTRA23 finanziert werden. Die jurierten Projekte sollten im Jahr 2023 begonnen oder realisiert werden und müssen bis Ende 2024 vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung).

Was wird gefördert?

Das Land OÖ und die KUPF OÖ laden ein, für das Sonderförderprogramm EXTRA23 Kunst- und Kulturprojekte zum Thema HEIMAT einzureichen. Was macht die Identität eines Bundeslands, einer Region, einer Gemeinde, ja eines Vereins aus? Was repräsentiert unsere HEIMAT nach außen, wie entwickeln sich solche Identitäten? Warum gelten Lederhosen und Dirndl als Landestracht, andere Kleidung nicht? Was gehört sich in Oberösterreich?

2024 feiert das Land Oberösterreich den 200. Geburtstag von Anton Bruckner, vor 70 Jahren wurde Stelzhammers „Hoamatgsang“ zu Oberösterreichs Landeshymne erklärt. Oberösterreich hat mit Florian und Leopold III gleich zwei Landespatrone. All diese Männer prägen heute Oberösterreichs Selbstdarstellung.  Obwohl Bruckner zu den herausragenden Gestalten der Musikgeschichte gehört, wissen wir oft nicht mehr als ein paar Klischees und Anekdoten über ihn und sein Werk. Wie hört sich Oberösterreich an? Was gehört sich in Oberösterreich?

Öffnen wir den Heimatbegriff und sehen uns an, womit sich Oberösterreichs Menschen heute identifizieren. Suchen wir den Bruckner von heute, den Florian von Nebenan. Öffnen wir den gesellschaftlich Referenzrahmen für „das Oberösterreichische“.

Was passiert, wenn sich gesellschaftliche Normen verändern, verändern sich auch staatlich geförderte Identitäten? Erweitern wir den Blick auf die HEIMAT aus der Sicht von Frauen, Migrant*innen und LGBTQ*. Setzen wir das „Hoamatland“ in Zeiten von Tik Tok, Hollywood und Co in Referenz zu internationalen Kulturphänomenen.

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 soll künstlerische und kulturelle Auseinandersetzungen aller Sparten mit den Identitäten des Bundeslands Oberösterreich fördern.

Wie wird gefördert?

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 ist mit 100.000 € aus Mitteln der Abteilung Kultur des Landes OÖ dotiert. Die Auszahlung kann erfolgen sobald die Finanzierung und Durchführung des Projekts  gesichert ist (bspw. mittels Vorlage weiterer Finanzierungszusagen) Eine Auszahlung der Fördermittel in Raten ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den obenstehenden Ausschreibungstext beziehen. Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Die Projekte müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch bzw. kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.

Gewünscht ist auch eine Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay.

Abwicklung / Antragstellung

Die deutschsprachige Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.

Kurze Selbstdarstellung der Einreicher*innen

Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und -einnahmen sowie ein Zeitplan. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.

Projekte können bis 31.03.2023 online eingereicht werden.

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