LinzIMpORT 2018

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 18.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das Förderprogramm „LinzIMpORT“ soll im Besonderen KünstlerInnen bzw. freien Kunst- und Kulturinitiativen mit Linz-Bezug experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten in Linz mit Kunstschaffenden, die außerhalb von Österreich tätig sind, ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem konkreten Projekt stehen. Die Kooperation mit internationalen PartnerInnen soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben in Linz begründet sein.

LinzIMpORT-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt mit den Schwerpunktsetzungen entsprechend dem  Linzer Kulturentwicklungplan (KEP)

➝ Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und Schaffen eines Mehrwerts für Linzer Kunst- und Kulturaktivisten

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzIMpORT“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden,  das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LinzIMpORT wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige  Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzIMpORT“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Balance in der Projektbeteiligung zwischen kulturell/künstlerischem „Import“ und VertreterInnen der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

➝ Örtliche Einzigartigkeit (Begründung des Vorhabens in der Auseinandersetzung mit Linz)

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 18.000,– werden rund vier eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Beteiligungserklärung der internationalen ProjektpartnerInnen

5) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 14. Mai 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen

Kennwort „LinzIMpORT“

Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

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