„Kunst ist Klasse!“


Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit und für Schulen
Das BMKÖS und das BMBWF schreiben ein gemeinsames Förderprogramm für Kunst- und
Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Unterstützt werden partizipative
Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche
Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur
Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.
Kulturelle Bildung – in der Familie und in der Schule – ist für ein nachhaltiges Interesse an
Kunst und Kultur ausschlaggebend. Kinder und Jugendliche sind aber nicht nur das Publikum
von morgen, sondern vor allem von heute. Die beste Möglichkeit, sie chancengerecht und
unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern mit Kunst-
und Kulturangeboten zu erreichen, bietet die Bildungseinrichtung Schule.
Die Zusammenarbeit zwischen Kunst- und Kultureinrichtungen und Schulen stellt ein großes
Potenzial dar.
Durch die Unterstützung dieser Zusammenarbeit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr
Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Österreich geleistet. Überdies soll mit diesen
Projekten ein neuer Zugang zu Kunst- und Kultureinrichtungen eröffnet und neue
Besuchergruppen für sie erschlossen werden.
Eingereicht werden können:

  • Neuproduktionen aller Sparten
  • Personale und mediale Vermittlungsprojekte für neue und/oder bestehende Angebote
  • Audience Development Maßnahmen für die genannten Zielgruppen.
    Die Einreichungen können bereits mit einer oder mehreren konkreten Schulen oder ohne
    vorherige Nennung einer bestimmten Schule – unter Angabe der Schulart und der
    Altersgruppe – erfolgen.
    Ziele sind:
  • die Ermutigung kultureller Einrichtungen, ihr Angebot mit innovativen Ansätzen an
    Kinder und Jugendliche zu vermitteln. Unabhängig von der sozialen und kulturellen
    Herkunft soll kulturelle Teilhabe in dieser Lebensphase ermöglicht werden.
  • besondere Ansätze zur Vernetzung, Teilhabe und Kooperation zu entwickeln und
    umzusetzen.
  • die zielgruppenspezifische Entwicklung und Vermittlung von Inhalten, die den Zugang zu
    unterschiedlichen Kunstsparten und Kulturbereichen ermöglicht, einen Einblick in die
    künstlerische Arbeit eröffnet und die kulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und
    Schüler stärkt.
  • Eine ausgewogene Verteilung der Projekte über Kunstsparten, Altersgruppen und
    Regionen wird angestrebt. Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und interkulturelle
    Öffnung sind integraler Bestandteil der Projekte.
    Durchführungszeitraum:
    Schuljahr 2024/2025 mit Schwerpunkt auf den Umsetzungszeitraum Mai 2025
    Antragsberechtigte:
  • Kultureinrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturvereine aller Kunstsparten
  • Kulturvermittler/innen in Kooperation mit einer Kultureinrichtung
  • Bibliotheken und Büchereien
    Zielgruppe:
    Der Schwerpunkt liegt auf 10- bis 14-Jährigen, d.h. Schüler/innen aus Mittelschulen, AHS-
    Unterstufe, Sonderschulen;
    Angebote für Polytechnische Schulen und Berufsschulen können berücksichtigt werden.
    Maximale Förderhöhe:
    EUR 5.000 bis EUR 30.000
    Die Abgeltung erfolgt nach den Fair Pay Richtlinien. Für die eingereichten Vorhaben können
    keine weiteren Mittel aus der Kunstförderung oder vom OeAD zur Verfügung gestellt
    werden. Zusätzliche Förderungen regionaler Gebietskörperschaften sind zulässig.

    Entscheidung:
    Fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreter/innen aus dem Kunst- und Kulturbereich, dem
    pädagogischen Sektor und den ausschreibenden Stellen.
    Abwicklung:
    OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung
    Inhaltliche Beurteilungskriterien:
  • Das künstlerische Konzept bzw. Vermittlungsangebot zeichnet sich durch Originalität,
    Professionalität und einen hohen Qualitätsanspruch aus.
  • Das Vorhaben hat einen Modellcharakter und ist in Zukunft dauerhaft umsetzbar.
  • Der thematische Zugang und die Projektumsetzung sind zielgruppengerecht bzw. weisen
    einen Bezug zur Lebenswelt der Zielgruppen in ihrer Vielfalt auf.
  • Die Projekte fördern eine Teilhabe unterschiedlicher Gruppen sowie ein respektvolles
    und wertschätzendes Miteinander und werden möglichst klimaverträglich umgesetzt.
  • Im Sinne der Chancengerechtigkeit wird der Zugang von Schüler/innen zu Kunst und
    Kultur in Österreich, vor allem in den Regionen, erweitert und deren Teilhabe an
    kulturellen Prozessen gestärkt.
  • Grad der Partizipation der Schüler/innen in der Umsetzung der Projektvorhaben.
  • Berücksichtigung von Diversitätsfaktoren wie Mehrsprachigkeit, Gender etc. ist
    erforderlich.
  • Die Kalkulation ist nachvollziehbar und folgt den Regeln der Sparsamkeit,
    Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Honorare und Personalkosten sind angemessen
    kalkuliert.
    Formale Beurteilungskriterien:
  • Das eingereichte Projekt ist ein Einzelprojekt (in sich abgeschlossenes Vorhaben).
  • Die Einreichung erfolgt fristgerecht und enthält alle erforderlichen Unterlagen.
  • Pro Kultureinrichtung kann nur eine Einreichung erfolgen.
    Nicht gefördert werden:
  • Projekte von Laien und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden
  • Projekte von Gebietskörperschaften und deren Dienststellen
  • Preisgestaltungsmaßnahmen
  • Einzelpersonen

    Antragsunterlagen:
  • ordnungsgemäß vom Bevollmächtigten oder der Bevollmächtigten unterzeichnetes
    Antragsformular
  • Angaben zur Rechtsperson (z.B. Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • ausführliche Beschreibung des Projekts
    o Inhalte, Ziele und Methoden (zielgruppengerechte Umsetzung)
    o Zeitplan
    o Veranstaltungsort(e)
  • ggfs. Angaben zu interessierten bzw. kooperierenden Schulen
  • Angaben zu den beteiligten Institutionen und Personen sowie Referenzen zu bisher
    umgesetzten Kunst- und Kulturvermittlungsprojekten, insbesondere für junges Publikum
  • Angabe zur Öffentlichkeitsarbeit zum Vorhaben
  • detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Angabe der Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren
    Antragstellung:
  • Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular unter www.oead.at/kunstistklasse
  • Das Förderantragsformular wird mit ID Austria unterzeichnet, wodurch die Richtigkeit
    der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen
    erklärt wird.
  • Antragsteller/innen erhalten eine Eingangsbestätigung.
    Vergabemodus:
  • Die Abwicklung und Vergabe der Förderungen erfolgt durch den OeAD – Agentur für
    Bildung und Internationalisierung.
  • Nach der formalen Vorprüfung werden die Unterlagen einer Jury zur Begutachtung
    vorgelegt. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft eine unabhängige Jury
    in nicht öffentlicher Sitzung. Die Vergabeentscheidung orientiert sich an den genannten
    Kriterien.
  • Die ausgewählten Einrichtungen erhalten einen Fördervertrag auf Grundlage der
    Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz.
  • Es ist uns ein Anliegen, in unseren Förderprogrammen die Vielfalt unserer Gesellschaft
    und des künstlerischen Schaffens widerzuspiegeln. Die Jurymitglieder werden daher auch
    dazu aufgefordert, Diversitätsfaktoren wie Herkunft, Sprache, Gender, Schularten u.a. zu
    berücksichtigen sowie auf eine ausgewogene regionale Verteilung in Österreich und in
    den verschiedenen Sparten zu achten.
  • Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, bedeutet dies nicht, dass Ihre Arbeit Mängel
    aufweist. Die Vergabe von Förderungen im Rahmen von Ausschreibungen ist ein
    wettbewerbsorientierter Prozess, der in einem jeweils spezifischen Setting von
    Mitbewerber/innen und mit beschränkten Budgetmitteln stattfindet.
    Abrechnungsmodalitäten:
  • Der Verwendungsnachweis hat aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
    Nachweis zu bestehen und erfolgt über ein online-Formular.
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kunstistklasse@oead.at
    Die Ausschreibung kann auch unter www.oead.at/kunstistklasse eingesehen werden.

Einreichungen sind im Zeitraum von 22. März 2024 bis 15. Mai 2024 möglich.

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