Sonder­förderung für Digitalisierungs­projekte

Der AK-Zukunftsfonds fördert ab sofort bis 31. Jänner wieder Digitalisierungsprojekte in Betrieben, die den Beschäftigten Home-Office ermöglichen. Insgesamt investiert die AK Oberösterreich 2 Millionen Euro in diese Sonderförderung. Wie bereits beim ersten Lockdown im Frühjahr werden die Anträge sofort bearbeitet. Daher so früh als möglich einreichen! Weitere Infos gibt es hier.

Corona hält uns alle weiter in Atem. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns hat sich die Arbeiterkammer Oberösterreich entschlossen, erneut eine Sonderförderung für Betriebe anzubieten, die Home-Office umsetzen wollen. Projekte werden zur Hälfte mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Eingereicht werden können die Projekte online.  

Inhaltliche Voraus­setzungen

Die Entscheidung, ob ein Projekt durch den AK-Zukunftsfonds gefördert wird, trifft eine Fachjury. Folgende inhaltliche Voraussetzungen sind für die eingereichten Projekte zu beachten:

  • Es müssen eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen erstellt oder erweitert werden – mit einem klaren Nutzen für die Beschäftigten
    (zum Beispiel Rechte für die Beschäftigten bei Home-Office, Abnützungspauschale)

  • Flexibilisierung, falls angestrebt, muss im Interesse der Mitarbeiter/-innen sein
    (zum Beispiel Zeit im Zug als Arbeitszeit anrechenbar, Vereinbarkeit von Home-Office und Betreuungsaufgaben)
  • Arbeitszeitverkürzung
  • Andere Maßnahmen aus dem Bereich “nicht normale Arbeitszeit”
    (zum Beispiel Gesundheitsförderung, Teambuilding, Zeit für Mitarbeiterbefragung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Supervision und Coaching, Weiterbildung)
  • Innovative Lösung für Home-Office

Organisatorische Maß­nahmen

Folgende organisatorische Maßnahmen müssen mit dem Projekt einhergehen:  Mindestens eine der oben genannten inhaltlichen Maßnahme muss erfüllt sein.

  • Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung
    Die Betriebsvereinbarung beziehungsweise die Einzelvereinbarungen werden bei Halbzeit des Projekts an die Arbeiterkammer Oberösterreich übermittelt.
  • Zeitraum der Einreichung
    Ab Beginn des Lockdowns für 2 Monate:
    Von 16. November 2020 bis 31. Jänner 2021 (24:00 Uhr) 
  • Nur eine Einreichung je Sonderförderrunde 
    Das heißt, wer im Frühjahr 2020 bereits eingereicht hat, ist von dieser Förderrunde ausgeschlossen.
  • Kennzeichnung in Betrieben
    Unterlagen und geförderte Hardware (Laptop, Monitor, Tastatur, Tablet) werden mit Text und Logo gekennzeichnet. Aufkleber und Wording werden von der AK zur Verfügung gestellt.
  • Zitate und Fotos
    Zitate der Betroffenen und Fotos sind im Endbericht (siehe Förderbedingungen) einzufügen.
  • Evaluierung
    Eine Evaluierung des Projektes ist verpflichtend.
  • Förderungshöhe
    Die Höhe der Förderung ist mit 100.000 Euro begrenzt.
  • Förderrichtlinien
    Es gelten die Förderrichtlinien des AK-Zukunftsfonds. Ausnahmsweise sind Kosten förderfähig, die vor dem Einreichdatum, jedenfalls aber nach dem 16.11.2020 bestellt wurden.

Information und Beratung digital

Zur Unterstützung der interessierten Antragsteller/-innen bietet die AK Oberösterreich ein umfangreiches Angebot:

Infogespräche 

Zur ersten Information finden Infogespräche per Videokonferenz statt:

Inhalt

Info & Kontakt

ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Bernhard Mader

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at AK Zukunftsfonds Infofrühstück
ONLINE | 17.12.2020 | 9:00 Uhr AK Zukunftsfonds Infofrühstück
ONLINE | 14.01.2021 | 9:00 Uhr

Projektcoaching

Für konkrete Ideen wird ein Projektcoaching durch das Team des AK-Zukunftsfonds angeboten: AK Zukunftsfonds Projektcoaching
Nehmen Sie bei Interesse für ein Projektcoaching mit uns Kontakt auf.

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