Der NPO-Fonds ist da… – und so wird er beantragt:

Nach langem Warten wurde der heiß ersehnte NPO-Fonds als bisher erste und einzige Hilfsmaßnahme für gemeinnützige Vereine am 8. 7. gestartet. Vom AWS verwaltet, ausgestattet mit 700 Millionen EUR, soll er nun endlich für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung wirksam werden. Wer antragsberechtigt ist, wie sich die Fördersumme berechnet und wie die Antragstellung funktioniert, erfahrt ihr im Folgenden.

Wer kann ansuchen?
Anspruchsberechtigt sind dabei NPOs, die seit mind. 10. 3. 2020 bestehen, zu diesem Zeitpunkt nicht materiell insolvent waren (außerdem in den letzten 5 Jahren keine Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße leisten mussten), ihren Sitz sowie ihre Aktivitäten in Österreich haben bzw. setzen und durch COVID-19 verursachte Einnahmenausfälle haben. NPOs, die außerdem eine Förderhöhe ab 12.000 EUR ansuchen, oder mehr als 10 Dienstnehmer*innen beschäftigen, oder 2019 einen Umsatz von mehr als 120.000 EUR erwirtschafteten, müssen eine Bestätigung eines/einer Wirtschaftsprüfer*in oder eines/einer Steuerberater*in beilegen.

Wie berechnet sich die Förderung?
Ausbezahlt wird erst, wenn man mind. 500 EUR Anspruch hat; die maximale Förderhöhe beträgt 2,4 Millionen EUR pro NPO. Der Kostenersatz betrifft die Zeit von 1. 4. bis 30. 9.
Als förderbare Kosten – die zu 100 % ersetzt werden – gelten zum Beispiel Miete und Versicherung, Zinsaufwendungen für Kredite, Buchhaltungskosten, Kosten für die Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten, Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten, Betriebskosten, unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten (ausgenommen Personalkosten) und auch frustrierte Aufwendungen für aufgrund von COVID-19 abgesagte Veranstaltungen.
Darüber hinaus kann ein Struktursicherungsbeitrag beantragt werden. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2019 und ist mit 120.000 EUR begrenzt.
Wenn die beantragten förderbaren Kosten inklusive Struktursicherungsbeitrag 3.000 EUR überschreiten, wird die Förderung gedeckelt: Dann erhält man den jeweils niedrigeren Wert von entweder a) dem berechneten Einnahmenausfall der ersten drei Quartale 2020 (als Vergleichszeitraum gelten entweder die ersten drei Quartale 2019 oder der Mittelwert der ersten drei Quartale 2018 und 2019) – oder b) von den Fixkosten und dem Struktursicherungsbetrag als Förderbetrag ausbezahlt.

Wann geht’s los?
Anträge für den NPO-Fonds werden seit 8. 7. und bis 31. 12. 2020 via www.npo-fonds.at angenommen; auch die Auszahlungen haben bereits begonnen. Förderungen bis 3.000 EUR sollen sofort und im Ganzen, Förderungen darüber zu 50% sofort und zu 50% nach Abrechnung ausbezahlt werden. Wird der Einnahmenausfall falsch eingeschätzt, muss der Fehlbetrag nach Abrechnung zurückgezahlt werden.

Ihr blickt noch immer nicht ganz durch?
Keine Sorge – im Folgenden verlinken wir hilfreiche Zusammenfassungen (darunter die Aufzeichnung des KUPFwebinars) und Links:

  • Der NPO-Fonds hat eine eigene Service-Hotline (+43 1 267 52 00 oder info@npo-fonds.at), erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sowie Samstags von 8:00 bis 15:00 Uhr. 
  • Mehr Infos (FAQs, Beispielrechnungen und ein Video) gibt es ebenfalls auf npo-fonds.at
  • Die Richtlinien zum Fonds sind auch auf der Seite der IGO gut zusammengefasst.
  • Die Aufzeichnung unseres KUPFwebinars zur Antragstellung sowie die Präsentationsunterlagen findet ihr hier:

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