Neue Sonderförderungen Land OÖ

Wie berichtet hat das Land OÖ einige Forderungen der KUPF OÖ aufgegriffen und diese sowie weitere neue Covid-19 bedingte Sonderförderungen angekündigt. Die Förderungen im Überblick:

Investitionspaket

Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.

Wer wird gefördert?

  • Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie
  • regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Digitalisierung bzw. Ausweitung des digitalen Angebots, z.B: Ankauf von Soft- und Hardware, etc.
  • Maßnahmen zur Wartung, Erneuerung und notwendigen Modernisierung von Veranstaltungstechnik, z.B.: Ton- und Lichttechnik, Projektoren etc.
  • bauliche Maßnahmen im Sinne der Bewältigung der Krise oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen den Veranstaltungsbetrieb betreffend (z.B. Einbau von Plexiglasscheiben, Ankauf von Desinfektionsspendern, Lüftungen, Adaptionen des Zuschauerraums, etc.).
  • Derartige Maßnahmen sind im Rahmen des Investivpakets auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, im Sinne einer Wiederherstellung aufgelöster Rücklagen.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten bis 50.000 Euro maximal 75 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 50.000 Euro bis 100.000 Euro maximal 65 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 100.000 Euro bis 200.000 Euro maximal 50 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 200.000 Euro bis 300.000 Euro maximal 45 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 300.000 Euro maximal 40 Prozent (Die Fördersumme ist mit maximal 300.000 Euro gedeckelt).

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme dient der Bewältigung einer durch die COVID-19-Pandemie verursachten Notlage bzw. sichert den Betrieb im Sinne der Pandemieprävention und/oder dient der langfristigen Verbesserung bzw. Sicherung des Betriebs.
  • Beim Antragssteller handelt es sich um eine Institution mit Sitz in Oberösterreich, deren Programm zu mindestens 80 Prozent aus kulturellen Veranstaltungen besteht und im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar ist (Ausnahme: regionale Kinobetriebe).
  • Die Maßnahme ist nicht ohne eine Förderung durchführbar, bzw. nur unter Auflösung von mindestens 50 Prozent der vorhandenen Rücklagen, wobei zweckgewidmete Rücklagen ausgenommen sind.

Antragstellung:

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.

Neustart-Bonus für Vereine und Veranstalter

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

Die beantragten Fördermittel sind zweckgewidmet für die Deckung von Fixkosten bzw. die Umsetzung des künstlerischen Jahresprogramms, wobei als Basis für die Berechnung der Förderhöhe maximal 100 Prozent der Gesamtausgaben des Jahres 2019 herangezogen werden (berücksichtigt werden die Kosten des regulären Jahresprogramms, exkl. Sonder- oder Jubiläumsprojekten).

Wie wird gefördert?

  • Förderungen von Jahresprogrammen und jährlich wiederkehrenden Projekten mit Festivalcharakter können um bis zu 10 Prozent und maximal 15.000 Euro aufgestockt werden.
  • Für regionale Kinobetriebe ist eine Förderung von bis zu 10 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten und maximal 15.000 Euro möglich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Jahresabschlusses 2020, aus dem ein entsprechender Bedarf hervorgeht, weil
    • der antragstellenden Institution im Jahr 2020 ein Abgang entstanden ist oder
    • zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2020 über 50 Prozent der Rücklagen aufgelöst werden mussten.
  • Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller mögliche Hilfsmaßnahmen des Bundes ausgeschöpft bzw. sich nachweislich darum bemüht hat.

Unterstützung von verschobenen Festivals

Im Jahr 2020 wurden Förderungen für Festivals- und Projekte mit Festivalcharakter, die ins Jahr 2021 verschoben werden mussten, vollständig ausbezahlt. Einerseits um die Liquidität zu sichern, andererseits um bereits getätigte Ausgaben zu decken und Vorarbeiten für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Auch im Jahr 2021 kann für das verschobene Programm regulär um Förderung angesucht werden. Aufgrund des Ausfalls der Einnahmen im Jahr 2020 können durch Verschiebung entstandene „Mehrkosten“ (im Vgl. zum Vorjahres-Plan) berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Festivals und Projekt mit Festivalcharakter, die im Jahr 2020 Förderungen aus Kulturmitteln für ihr Festival bezogen haben, bzw. deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist.

Was wird gefördert?

Entstandene Mehrkosten für verschobene Veranstaltungen, Programme etc. (im Vgl. zum Vorjahres-Plan).

Wie wird gefördert?

  • Die entstandenen Mehrkosten können mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden, wobei die Fördersumme des Jahres 2020 als Maximum gilt.
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben 2021.

Voraussetzungen:

Das geplante Programm 2020 wurde auf 2021 verschoben

Antragstellung

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.


Verlängerung des Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende bis Ende Juni

Mit dieser Hilfe können jene Kulturschaffende unterstützt werden, die bereits alle Hilfen des Bundes ausgeschöpft haben oder nicht anspruchsberechtigt sind. Diese Maßnahme wäre im März 2021 ausgelaufen und wurde bereits von der Oö. Landesregierung bis jedenfalls Ende Juni 2021 verlängert.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Kulturschaffende die keine oder eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der
Künstlersozialversicherung,…) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.

Was wird gefördert?

Betroffenen Künstler/innen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Es kann um eine finanzielle Unterstützung für drei Monate angesucht werden. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917,35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag ist möglich.

Voraussetzungen:

  • Bezug einer Kulturförderung des Landes OÖ in den letzten fünf Jahren, oder
  • die künstlerische Tätigkeit ist im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar, oder
  • künstlerische oder kulturelle Tätigkeit bei Projekten, für die in den letzten fünf Jahren eine Kulturförderung gewährt wurde.
  • Der Lebensunterhalt wird ausschließlich aus selbstständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit bezogen. Darüber hinaus gibt es keine Einkommensquelle (Mindestsicherung, Pension, Arbeitslosengeld, Gehalt aus unselbständiger Tätigkeit, etc.).
  • Ausgeschlossen sind Personen die sich in einer Ausbildung (Studium, Schule, etc.) befinden, und die nicht durch ihre selbstständige künstlerische Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestritten haben bzw. bestreiten.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Verlängerung des Sondertopfes art@home

Ziel der Sonderförderung ist die Unterstützung von oö. Kunstschaffenden, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen neue Präsentationswege für ihre Projekte gesucht und diese online präsentiert haben bzw. präsentieren werden. Dieser Sondertopf läuft auch 2021 weiter.

Wer wird gefördert?

Die Sonderförderung art@home richtet sich an Kunstschaffende mit Oberösterreich-Bezug.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbots betreffend COVID-19 online präsentiert werden bzw. wurden.

Wie wird gefördert?

Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten vergeben werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 Euro.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungszeitraum während des Veranstaltungsverbots.
  • Das Projekt wurde ausschließlich oder zum überwiegenden Teil online zugänglich gemacht. Der Zugang war uneingeschränkt (d.h. nicht nur einem eingeschränkten Personenkreis) möglich.
  • Eine Förderbasis für das Projekt im Rahmen des OÖ. Förderprogramms ist generell gegeben.
  • Für das Projekt wurde keine Förderung im Rahmen der regulären OÖ. Kulturförderung bezogen.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Weitere Fördermaßnahmen

  • Die Ferialjobaktion wird auch 2021 weitergeführt.
  • Die eingereichten Kunstankäufe werden im Rahmen der ersten Jurysitzung 2021 evaluiert und das Budget gegebenenfalls von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Bewerbung für Arbeitsstipendien (Literatur. Bildende Kunst, Komposition, Kultur- und Geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte) ist für 2021 bereits wieder möglich.
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