Sonderförderung Land OÖ: „Oö. Hausordnung“ – bis zu € 5.000 für gemeinnützige Vereine

Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen einer Sonderförderung Projekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die Maßnahmen zur Stärkung gemeinsamer Werte des Zusammenlebens umsetzen. Grundlage ist die „Oö. Hausordnung – das kleine 1×1 des Zusammenlebens“.

Förderhöhe

  • Bis zu 90% der Projektkosten, maximal € 5.000
  • Eigenanteil mindestens 10% (kann durch Sachmittel/Infrastruktur erbracht werden)
  • Ein Projekt pro Verein

Wer kann einreichen?

Gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Oberösterreich, die sich zur Demokratie bekennen. Ausgeschlossen sind Vereine mit überwiegend religiösen oder politischen Aktivitäten.

Voraussetzungen

  • Projektbezug zur „Oö. Hausordnung“
  • Abstimmung mit der örtlichen Gemeinde erforderlich
  • Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Förderzusage
  • Keine Doppelförderung

Einreichunterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (SGD-So/E-22)
  • Budgetplanung
  • Vereinsregisterauszug
  • Nachweis der Gemeindezustimmung

Kontakt & Beratung: Abteilung Soziales, Land OÖ | so.post@ooe.gv.at | Tel. +43 732 77 20-152 21


Einreichfrist: 15. Mai – 15. September 2026

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