Die AKM ist ein wichtiger Bestandteil des Kunst- und Kultursektors: Sie hebt Tantiemen von Nutzer*innen von Kunstwerken ein, um sie an die richtigen Urheber*innen auszuzahlen.
So weit, so wichtig, so gut. In der Praxis flucht so mancher Kulturverein über die AKM. Und die Intensität der Beschwerden, die bei uns einlangen, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die KUPF OÖ hat daher nun ein Verfahren gegen die AKM bei der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, eine Behörde innerhalb des Justizministeriums, angestrengt. Bevor wir zu dem Verfahren kommen, möchten wir aber erst einmal die Hintergründe erklären. In den letzten Jahren haben umfangreiche Umstrukturierungen in der AKM zu zwei neuen Problemen geführt, die schon länger bestehende Missstände noch einmal verschärfen:
- Entpersonalisierung
Hat die AKM früher in allen Bundesländern eigene Anlaufstellen betrieben, mit Mitarbeiter*innen, die die regionale Szene durchaus gut kannten, wurde vor etwa zwei Jahren der Betrieb stark in Wien zentralisiert. Die „kleinen“ Veranstalter*innen haben nun keine regional verankerten, persönlichen Ansprechpartner*innen mehr, sondern müssen sich bei Problemen an ein „Community Team“ wenden. Und „kleine Veranstalter*innen“ sind in der Regel so gut wie alle Veranstalter*innen der freien Szene. Erst ab einer Größe wie der Staatsoper darf man noch mit einer persönlichen Ansprechperson rechnen. Waren früher Fragen rasch und kompetent geklärt, versanden Anfragen nun oft, werden spät beantwortet und müssen Basisinformationen immer wieder neu erklärt werden. - Schlechte Automatisierung
Keine Frage: Die AKM muss jährlich laut eigenen Angaben 60.000 Veranstaltungen abrechnen, keine einfache Aufgabe. Die AKM hat daher versucht, die Rechnungserstellung mehr zu automatisieren (laut eigener Aussage am Telefon auch per KI). Das klappt aber nicht immer so, wie erwünscht: Viele KUPF OÖ Mitglieder haben in den letzten Jahren über massive Abweichungen der AKM Kosten im Vergleich zu den Vorjahren berichtet. Teilweise wurden schlicht auch Veranstaltungen den falschen Vereinen zugeordnet und abgerechnet. In all diesen Fällen haben wir den Mitgliedern zu einem Rechnungseinspruch geraten – mit der Folge, dass die AKM auch in allen Fällen eine Rechnungskorrektur durchgeführt hat. Nur immer ohne Erklärung oder gar Entschuldigung.
Die fehlende Transparenz
Durch diese beiden Punkte ist ein Problem deutlich drängender geworden: Die legendäre Intransparenz der AKM. Diese existiert auf allen Seiten – wir hören sowohl regelmäßig Beschwerden von Musiker*innen, als auch von den Veranstalter*innen. Durch die höhere Fehlerquote bei der Rechnungslegung mit gleichzeitigem Abschaffen persönlicher Ansprechpartner*innen ist die Situation für Veranstalter*innen mittlerweile untragbar geworden.
Dies äußert sich besonders bei der Rechnungslegung. Dazu muss man wissen: Es gibt verschiedene Abrechnungsarten für Veranstaltungen. Die häufigsten beiden sind die Abrechnung nach Eintrittseinnahmen sowie die Abrechnung nach Fassungsraum, eine dritte – eher seltene – ist jene nach Gesamtgagenhöhe. Bei allen Abrechnungsarten müssen der AKM verschiedene Informationen vorgelegt werden: z.B. die Anzahl der verkauften Tickets, Preiskategorien, das amtliche maximale Fassungsvermögen der Location oder eben die Gagen der Musiker*innen und die Art der Musik (Live oder DJs). Weiters gelten für alle Mitglieder der KUPF OÖ über einen Rahmenvertrag vergünstigte Konditionen von 14-40% Rabatt, je nach Abrechnungsmethode.
Nun sind auf der Rechnung allerdings alle diese Informationen nicht enthalten. Die Veranstalter*innen wissen also nicht, welche Abrechnungsmethode verwendet wird, geschweige denn welcher Preis, Ticketinfos oder Fassungsvermögen für die Berechnung verwendet wurden. Auch ob unser Rabatt abgezogen wurde, ist nicht angeführt. Die Rechnung führt in der Regel drei Zeilen an: Mechanische Musik, Kopierentgelt AUME/LSG und Leistungsschutz, die jeweils mit einem Nettowert ausgegeben werden. Wie die AKM auf diese Werte kommt, bleibt aber offen. Dazu kommt die Mehrwertsteuer und damit der Bruttopreis. Zumindest das Datum der Veranstaltung und der Ort werden genannt. Ob die Werte stimmen, lässt sich aber für die Veranstalter*innen kaum nachprüfen.
Was wir bisher getan haben
Wir haben daher letztes Jahr beschlossen, einen Arbeitsschwerpunkt zum Thema AKM zu setzen. Zuerst haben wir es mit bilateralen Gesprächen versucht: Wir haben schlicht die AKM ersucht, zukünftig die folgenden Kriterien auf den Rechnungen anzuführen:
- Berechnungsmethode
- Verwendete Berechnungskriterien
- Angewandter Rabatt
Die etwas erstaunliche Auskunft war: Die Daten fehlen auf der Rechnung, weil das intern verwendete Berechnungssystem zwar die Daten hat, aber das Rechnungslegungssystem (also jenes, dass das PDF generiert) die Anzeige dieser Daten halt nicht einprogrammiert hat.
Man sollte meinen, dass ein solches Problem für eine Organisation dieser Größe schnell lösbar ist, aber durch die Reaktion der AKM war klar, dass ohne weiteren Druck hier so schnell kein Änderung zu erwarten war.
Wir haben daher gemeinsam mit unseren Kolleg*innen von der Kulturvernetzung Niederösterreich im Frühjahr eine Umfrage unter unseren Mitgliedern durchgeführt. Das Ergebnis hat unseren anekdotische Erfahrungen qualitativ belegt: Das mit Abstand meistgenannte Problem mit der AKM war die fehlende Transparenz bei den Abrechnungen:

Dementsprechend vernichtend ist auch die Zufriedenheit der Veranstalter*innen mit der AKM:

Auch die Antworten im offenen Teil der Erhebung haben klar gezeigt, wo das größte Problem liegt:
- „Transparenz bei der Abrechnung, wie werden die Beträge berechnet?“
- „Mehr Transparenz bei der Berechnung der Beiträge. Diese sind oft nicht nachvollziehbar!“
- „Aus Veranstaltersicht muss ich sagen, gar nicht kundenorientiert. Größtes Problem ist die Intransparenz in jegliche Hinsicht, aber vor allem bei den Gebühren einer Einzelveranstaltung.“
- „Den Rechnungen fehlen alle Details! Wie setzt sich der Betrag zusammen? Welche Berechnungsgrundlage wurde verwendet? Welche Tarifart (nach Eintritt, nach Platzvermögen, etc) wurde verwendet? Wurde ein Rabatt angewandt, wie der KUPF Rabatt?“
- „Fehlende Transparenz, wie viel kostet was, wofür muss ich zahlen“
- „Transparentere Berechnungsgrundlagen bzw. Abläufe, vollständige Informationen“
-> Bei Interesse: Hier gibt es die Ergebnisse der Umfrage zum Download:
In der Folge haben wir gemeinsam mit der Kulturvernetzung Niederösterreich einen Termin mit zwei Vorstandsmitgliedern der AKM wahrgenommen und ihnen die Ergebnisse unserer Umfrage mitgeteilt. Uns wurde durchaus Verständnis signalisiert und versprochen, dass man das in den internen Gremien vorbringen werde. Als Deadline haben wir Ende August vereinbart. Zwar wurde intern das Thema schon besprochen, eine konkrete Zusage, dass unsere Forderung nach korrekter Rechnungslegung erfüllt wird, haben wir aber noch immer nicht.
Die Verfahren
Wir haben daher im Oktober als KUPF OÖ ein Verfahren (bzw. zwei) gegen die AKM eröffnet. Da die AKM ein Monopol verwaltet, ist sie der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften unterworfen, einer Behörde innerhalb des Justizministeriums.
Wir haben dieser Behörde die oben ausgeführte Problemlage geschildert. In der Folge sind nun zwei Verfahren am Laufen:
Erstens hat die Behörde ein Vermittlungsverfahren eingeleitet (§ 64 VerwGesG 2016). Dabei wird im Sinne einer Mediation versucht, ein Einvernehmen zwischen uns und der AKM herzustellen. Das Verfahren ist beiderseits freiwillig und endet jedenfalls nicht in einem Bescheid oder einer anderen förmlichen Anordnung der Aufsichtsbehörde. Wir wären dazu natürlich bereit gewesen. Allerdings hat die AKM in einer Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde eine Teilnahme an dem Vermittlungsverfahren abgelehnt. Die Begründung der AKM laut Aufsichtsbehörde: Die AKM sähe „keinen geeigneten Anlassfall“. Dennoch will die AKM der Behörde ein Stellungnahme zukommen lassen.
Zweitens prüft die Behörde basierend auf unserer Beschwerde aktuell von sich aus Verstöße der AKM gegen das VerwGesG 2016. Diese Prüfung, ob dadurch tatsächlich gegen das VerwGesG 2016 verstoßen wird, ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Wir haben in diesem Verfahren allerdings keine Parteistellung und auch keinen Anspruch auf ein Tätigwerden bzw. auf ein bestimmtes Ergebnis (§ 69 Abs 4 VerwGesG 2016). Sollte es hier ein Verfahren geben, wird dazu ein Bescheid auf der Website der Behörde veröffentlicht werden.
Kurzum: Wir arbeiten hart daran, dass die AKM endlich ordentliche Rechnungen für unsere Mitglieder – und natürlich dadurch auch für alle Veranstalter*innen in Österreich – ausstellt. Sollte auch das Verfahren der Aufsichtsbehörde keine Verbesserung bringen, werden wir weitere juristische und politische Schritte prüfen. Denn das aktuelle Verhalten der AKM ist nicht länger tragbar.
Wer unsere Arbeit unterstützen will: Spendet uns (steuerlich absetzbar!), schließt ein Abo der KUPFzeitung ab oder werdet mit eurem oberösterreichischen Kulturverein Mitglied, falls ihr das noch nicht seid. Danke!
Hinweis: Beitragsbild KI generiert.

