Der Kulturrat Österreich hat einen Leitfaden Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) formuliert.
Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not. Der Unterstützungsfonds wurde zügig realisiert, Richtlinien verfasst, im Juni 2015 fand die erste Beiratssitzung statt – Anfangs vierteljährlich, seit Herbst 2015 mittlerweile monatlich. Der Kulturrat Österreich veröffentlicht daher die Erstversion eines Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds.
Zentrales vorneweg:
- Der Unterstützungsfonds ist zwar formal beim KSVF angesiedelt, beantragen können aber alle KünstlerInnen, egal ob Anspruch auf einen Zuschuss aus dem KSVF zu den Sozialversicherunsgbeiträgen besteht oder nicht, und egal ob selbstständig oder unselbstständig tätig.
- Der Rahmen für eine Unterstützung ist im KSVF-Gesetz bzw. näher in den Richtlinien des Unterstützungsfonds definiert: Eine allgemeine soziale Notlage reicht leider nicht aus für eine Unterstützung. Der “besonders berücksichtigungswürdige Notfall“ muss durch ein auslösendes Ereignis verursacht sein, z. B. eine langandauernde Erkrankung oder das Kaputtgehen eines Arbeitsgerätes.
Download:
- Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds des Kulturrat Österreich (Version 1.0.)
Weitere Links:
- KSVF Unterstützungsfonds: http://www.ksvf.at/ein-notfall-was-nun-tun.html
- Richtlinien Unterstützungsfonds: http://www.ksvf.at/rechtliches.html?file=files/CONTENT/PDFs%20Rechtliches/Richtlinien_fuer_Unterstuetzungsfonds_Letztfassung.pdf
- KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001060
- Rückfragen: Kulturrat Österreich | contact@kulturrat.at