AKM Gebühren: Wann muss ich für die AKM zahlen? Und wie viel?

Fast jeder Kulturverein kommt früher oder später mit der AKM in Berührung. Die AKM, Gesellschaft für Autor*innen, Komponist*innen und Musikverleger, hebt als Urheber*innenrechtsgesellschaft von Veranstalter*innen Entgelte für öffentlich aufgeführte Musik ein, die an die Urheber*innen (Komponist*innen und Texter*innen, die Mitglieder bei AKM oder einer ausländischen Schwestergesellschaft, z.B. GEMA, sind) als Tantiemen weiterfließen. Sie sorgt also dafür, dass die Urheber*innen geistigen Eigentums an der Erwirtschaftung aus diesem Eigentum beteiligt werden.

Wie diese Gebühren festgelegt werden, ist für viele aber ein Rätsel. Um den Veranstalter*innen zu helfen, haben wir daher ein Infosheet mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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