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TKI open: Ausschreibung „Humor“

Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Heißt es. Sich amüsieren können über Dinge, die eigentlich ernst sind. Negatives meist – wie politische Missstände, soziale Probleme, menschliche Schwächen, Pech und Scheitern. Sie auf pointierte Weise darstellen und damit im besten Fall auch andere zum Schmunzeln bringen. Denn Lachen ist die beste Medizin, besagt ein Sprichwort. „Nimm´s doch mit Humor!“, sagen wir, wenn wir mit Enttäuschungen, Niederlagen und Fehltritten konfrontiert sind – nicht nur im Privaten. Doch bei allem Ernst des Lebens: Was gibt es da noch zu lachen?

TKI open 18_humor lädt zur Beschäftigung mit Bedeutung, Funktion und Potenzialen von Scherzhaftem und Witzigem ein: Was kann Humor bewirken und auf welche Weise? Wer darf sich über wen lustig machen? Kann man Humor überhaupt kritisieren, ohne selbst als humorlos zu gelten? Wieviel Humor ist zumutbar? Die Ausschreibung ermuntert dazu, neue Blickwinkel zu wagen. Sich auszutoben. Zu experimentieren, irritieren, karikieren, persiflieren. Kulturprojekte einzureichen, die mit Ironie und Satire ins Absurde und Lächerliche übersteigern. Sich auf die Suche nach Clowneskem begeben. Kitzeln und auf die Spitze treiben. Mit Schmäh, Komik und Parodie gesellschaftliche Missstände offenlegen. Mit Humor als Mittel der Kritik interdisziplinär aktiv werden. Alternativen aufzeigen. Sich lustig machen. Und dabei mit Augenzwinkern über sich selbst lachen. Auch wenn es nichts zu lachen gibt.

Formale Kriterien

  • Explizite Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema
  • Umsetzung des Kunst- oder Kulturprojektes im Jahr 2018
  • Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen sowohl bei der Projektkonzeption als auch bei der Auswahl von Künstler*innen und Referent*innen
  • Tirolbezug, regionale oder lokale Verankerung der Projekte
     

Einreichunterlagen

Die deutschsprachige Projekteinreichung muss in 7-facher Ausfertigung an das Büro der TKI sowie per E-Mail an office@tki.at geschickt werden und folgende Teile beinhalten:

  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.000 Zeichen)
  • Realistisch kalkulierter Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Fördersumme durch TKI open
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projektes
  • Angaben zu den Projekteinreicher*innen (Kontakt, kurze Selbstdarstellung)
     

Wer kann (nicht) einreichen

Einreichen können gemeinnützige Kulturinitiativen, Kollektive sowie Künstler*innen und Einzelpersonen in Kooperation mit einer Kulturinitiative. Gebietskörperschaften, parteipolitische oder religiöse Organisationen sowie kommerzielle Kulturveranstalter*innen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Laufende, abgeschlossene oder bei TKI open bereits geförderte Projekte (Wiederholungsprojekte) werden nicht berücksichtigt. Auch Projekte, die bereits eine Förderung der Kulturabteilung des Landes Tirol erhalten, können über TKI open nicht zusätzlich finanziert werden. Pro Einreicher*in kann maximal ein Projekt ausgewählt werden.

Dotierung

TKI open 18 ist mit 68.500,- Euro an Fördermitteln des Landes Tirol dotiert. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch TKI open ist möglich.

Jury

Eine überregional besetzte Fachjury wählt in einer öffentlichen Jurysitzung die überzeugendsten Projekte aus und schlägt diese dem Land Tirol zur Förderung vor.

Termine

Die Einreichfrist endet mit Donnerstag 12.10.2017 (Poststempel). Die öffentliche Jurysitzung findet am Samstag 11.11.2017 ab 9 Uhr in der Bäckerei Kulturbackstube statt (Dreiheiligenstraße 21 a, Innsbruck).

Unterstützung für Einreicher*innen

Für potenzielle Einreicher*innen bietet die TKI am 22.9.2017 um 17.00 Uhr in der Bäckerei Kulturbackstube einen Informations- und Beratungstermin an. Als Unterstützung in der Übersetzung von Projektideen in ein professionelles Förderansuchen findet vom 6. bis 7.10.2017 der zweitägige Workshop „Trainingslager zu Förderungen in Kunst- und Kultur” statt.
Genaue Infos und Anmeldung zu allen Terminen: office(at)tki.at

Rechtliche Bedingungen

Einreichenden entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch, die Einreichunterlagen gehen in das Eigentum der TKI über. Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Die finanzielle Abwicklung der ausgewählten Projekte erfolgt direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol. Beachten Sie bitte die für TKI open geltenden Förderrichtlinien des Landes Tirol sowie die Bestimmungen zu „Eigenhonoraren“. Informationen zu den „Eigenhonoraren“ finden Sie: hier

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Einreichung, zu Finanzplan, Eigenhonoraren, abrechenbaren Kosten etc. – wir beraten Sie gerne!

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