Der steirische herbst ist das älteste Festival für interdisziplinäre zeitgenössische Kunst in Europa. Es findet alljährlich über einen Zeitraum von etwa vier Wochen im September und Oktober statt. Zusätzlich zum Kernprogramm, das von Ekaterina Degot zusammen mit ihrem kuratorischen Team organisiert wird, umfasst der steirische herbst das ORF musikprotokoll – ein Festival für zeitgenössische Musik innerhalb des Festivals – und ein umfangreiches Begleitprogramm, das überwiegend in lokalen Institutionen stattfindet, die während des Festivals eigene Projekte realisieren.
Der steirische herbst wünscht sich ein breites Spektrum an lokalen, aber international bedeutenden Initiativen, die ihre Projekte während des Festivals präsentieren.
Wen laden wir zur Einreichung von Vorschlägen ein?
Diese Einladung richtet sich an Projekte, die von nichtkommerziellen Kultureinrichtungen in Graz und der Steiermark konzipiert und entwickelt werden, sowie an einzelne Künstler*innen und Kulturproduzent*innen, die in verschiedenen Disziplinen aktiv sind und derzeit in Graz oder in der Steiermark leben und arbeiten.
Die Eröffnungen bzw. Premieren der Projekte müssen im Herbst 2019 realisiert werden; sie sollten vollständig oder teilweise während der Laufzeit des steirischen herbst (19.9.–13.10.19) stattfinden.
Der steirische herbst sucht vor allem nach Projekten, die ein kritisches Anliegen verfolgen und von einem politischen Bewusstsein geprägt sind. Für die Einreichungen wird kein übergreifendes Thema vorgegeben, und es wird nicht erwartet, dass sich die Projekte auf den kuratorischen Schwerpunkt des steirischen herbst’19 beziehen.
Der steirische herbst behält sich das Recht vor, aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Auswahl zu treffen. Die Auswahl wird vom kuratorischen Team des Festivals getroffen. Auswahlkriterien sind die künstlerische Qualität und internationale Relevanz der Projekte.
Was bieten wir?
Der steirische herbst bietet den Projekten einen umfassenderen Kontext und eine Kommunikations-Plattform mit höherer Reichweite. Die ausgewählten Projekte werden Teil des Begleitprogramms des steirischen herbst sein; sie werden in den Festival-Plan und -Kalender aufgenommen, und sie werden im Guidebook des steirischen herbst, in den Kommunikations- und Pressematerialien sowie auf der Website des Festivals kommuniziert.
Die Realisierung einiger Projekte kann auch finanziell unterstützt werden. Möglicherweise wollen wir mit bestimmten Künstler*innen bei bestimmten Projekten enger zusammenarbeiten.
Der steirische herbst übernimmt nicht die Produktion oder Organisation der Projekte des Begleitprogramms; dies schließt auch die Findung von Standorten für die Projekte ein. Alle Projekte des Begleitprogramms müssen von den Beteiligten selbst organisiert werden.
Was soll eingereicht werden?
Bitte senden Sie Ihre Einreichungen an: collateral@steirischerherbst.at
Die Deadline ist Montag, der 17.12.18, 9:00.
Die Einreichenden werden Mitte Februar 2019 von uns über die Entscheidung benachrichtigt. Bitte beachten Sie, dass der steirische herbst die endgültige Liste der Projekte des Begleitprogramms nicht vor der Veröffentlichung des Gesamtprogramms des steirischen herbst bekannt gibt. Sollte es von Ihrer Seite erforderlich sein, Ankündigungen früher zu veröffentlichen, kann dies individuell vereinbart werden.
Bitte senden Sie uns folgende Materialien:
1) eine sehr kurze Projektbeschreibung im Umfang von maximal 500 Zeichen
2) eine ausführlichere Beschreibung (inklusive einer ungefähren Kalkulation des Projekts, wenn Sie hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung berücksichtigt werden möchten).
3) Informationen über die Institution bzw. bei Künstler*innen ein CV, maximal 1 Seite
4) Informationen zum Standort, an dem Sie das Projekt zeigen möchten (sofern dieser von der unter 3) genannten Institution abweicht)
5) Bildmaterial zur bisherigen künstlerischen Praxis (Video- und/oder Audiomaterial, Installationsansichten) und gegebenenfalls Bildmaterial zum eingereichten Projekt
Bitte senden Sie uns Links oder Anhänge in geringer Auflösung. Beachten Sie, dass die eingereichten Materialien nicht zurückgeschickt und nicht archiviert werden können.