stadt_potenziale innsbruck 2021

stadt_potenziale innsbruck 2021
Kunst- und Kulturinnovationsförderung der Stadt Innsbruck

INHALTLICHER FOKUS
Der von der Stadt Innsbruck jährlich ausgeschriebene Fördertopf stadt_potenziale innsbruck richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden Projekte gefördert, die sich mit den Themen Stadt und Stadtentwicklung im Allgemeinen sowie mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen. Die Einreichenden werden besonders dazu angeregt, sich mit dem Marktviertel (siehe Beilage) auseinanderzusetzen. Kooperationen und Nutzung bereits bestehender Strukturen sind erwünscht. Wichtig ist, dass der laufende Betrieb der dortigen Einrichtungen dabei gewährleistet bleibt. Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderes Augenmerk auf Arbeiten und Projekte, die innovativ und qualitätvoll wichtige Aspekte und Fragen des aktuellen städtischen Lebens bearbeiten. Dabei soll die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als auch gesellschaftskritischen, sozialen, interkulturellen und entwicklungsbezogenen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Eine kritische Auseinandersetzung, verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen Kulturraum Innsbruck als einen lebendigöffentlichen und kommunikativen Ort forcieren.
stadt_potenziale innsbruck will diese künstlerischen Potenziale aktivieren und fördern, um Innsbruck als kulturellen Lebensraum – mit all seinen Facetten – seinen BewohnerInnen noch näher zu bringen.

ART DER PROJEKTE
stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen.
stadt_potenziale innsbruck unterstützt Impulse aus den freien Kulturszenen und stellt Finanzmittel bereit, um so künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen. stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte, aber auch EinzelkünstlerInnen und -kulturschaffende sind zur Einreichung eingeladen.

WER IST ZUR EINREICHUNG BERECHTIGT?
Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunstund Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

FORMALE KRITERIEN
• Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden
• Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl unter Einhaltung des abgegebenen Zeitplanes
• Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen
• Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen in den Finanzplänen (vgl. die FAIR-Pay-Empfehlungen der IG Kultur unter: https://igkultur.at/projekt/fair-pay)

NICHT GEFÖRDERT WERDEN
• Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
• Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
• Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
• Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
• Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

JURY
Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Bei der Zusammensetzung der Jury wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Minderheiten geachtet. Die öffentliche Jurysitzung findet am 05.10.2021 ab 10:00 Uhr im Plenarsaal, Maria-Theresien-Straße 18 in Innsbruck statt. Die Teilnahme der Einreichenden an der Jurysitzung wird begrüßt. Es besteht keine Möglichkeit der Intervention seitens der Einreichenden. Die Jury gibt am Beginn der Sitzung ihre Beurteilungskriterien
bekannt.

BEWERBUNGSVERFAHREN
Die Einreichfrist läuft vom 03.05.2021 – 30.06.2021 (bis 17:00 Uhr). Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:
• Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen auf einer Seite)
• Ausführliche Projektbeschreibung (max. sieben Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
• Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
• Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
• Zeitplan der Projektumsetzung
• Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)

Um den ausgewählten Projekten bei ihrer Realisierung möglichst viel Öffentlichkeit zu ermöglichen, sind die Umsetzungstermine mindestens acht Wochen vor Umsetzung an post.kommunikation.medien@innsbruck.gv.at zu übermitteln.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und gehen in das Eigentum der Stadt Innsbruck über.

Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen freiwillig bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Vergabe von Förderungen im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck im Kulturamt, Herzog-Friedrich-Straße 21, post.kulturamt@innsbruck.gv.at, verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden an die Jurymitglieder und an das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.stadtpotenziale.at
Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden. Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt Innsbruck gefördert werden, können nicht durch stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden. Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen, Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche Zustimmung. Während der Jurysitzung sind Aufnahmen in Ton und/oder Bild untersagt. Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck: www.innsbruck.gv.at

Förderungen | Finanzen > Bildung | Kultur > Kultursubventionen Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von zwei Jahren ab Juryentscheid realisiert werden. Achtung: Nach Abschluss des Projektes sind der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel sowie eine Projektdokumentation, bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die Angaben in den Einreichunterlagen. Ausgewählte Projekte verpflichten sich, auf allen Werbematerialien ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Logo der Stadt Innsbruck zusammen mit folgendem Hinweissatz anzubringen:
Das Projekt wurde im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck 2021 gefördert.

KONTAKT & INFORMATION
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1655
Email: post.kulturamt@innsbruck.gv.at
Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung
und Wettbewerbe“: https://kultur-innsbruck.vemap.com
Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0

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