Radiopreis der Erwachsenenbildung Ausschreibung für 2010

Vier Verbände der österreichischen Erwachsenenbildung, die Arbeitsgemeinschaft der Bildungshäuser Österreich, der Büchereiverband Österreichs, der Verband Österreichischer Volkshochschulen und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich haben 1998 einen Radiopreis der Erwachsenenbildung gestiftet.

Dieser Preis umfasst die Sparten:
Sparte Kultur:
Insbesondere a) Literatur-Sendungen (Hörspiele usw.)
b) Musik-Sendungen (Gestaltung)
Sparte Information: Sendungen wie Features, Reportagen, Dokumentationen, Interviews und Gespräche, Magazine.

Sparte Bildung: Sendungen zu Bildung und Wissenschaft oder über Bildungsveranstaltungen.

Sparte Interaktive und experimentelle Produktionen: Sendungen mit interaktivem Charakter (das heißt Beteiligung und Einbeziehung von Hörerinnen und Hörern) oder Sendungen, die mit klassischen Sender- und Empfänger-Mustern experimentieren und somit Radio als Prozess oder „Work in Progress“ präsentieren.

Sparte Sendereihen und Themenschwerpunkte:
Der Preis für die Sparte Bildung ist nach dem verstorbenen früheren Erwachsenenbildner und langjährigen ORF-Kurator Eduard Ploier „Eduard Ploier-Preis“ benannt.

Bei Bedarf kann die Jury einen Preis für Kurzsendungen (weniger als 10 Minuten) vergeben. Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der oben genannten Verbände der Erwachsenenbildung, von Kritiker/innen der Presse und vom Österreichischen Rundfunk sowie von österreichischen Radiosendern und ihren Mitarbeiter/innen bis spätestens 1. Oktober 2010 (Poststempel) eingebracht werden. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung ist bei der Einreichung anzuführen.

Für die Zuerkennung des Preises kommen nur Eigenproduktionen österreichischer Sender in Betracht, die in der Zeit vom 1. September des Vorjahres bis 31. August des laufenden Jahres in einem österreichischen Sender erstmals gesendet wurden.
Bei Einreichungen aus dem Österreichischen Rundfunk und Radiosendern ist zu berücksichtigen, dass je Abteilung oder (Landes-) Studio und von einzelnen Sendungsgestalter/innen nur maximal je zwei Sendungen eingebracht werden können.
Die Vorschläge sind in Form einer Beschreibung der Sendung und der Anführung Ihrer Mitarbeiter/innen beim Büro Medienpreise („Fernsehpreis“ und „Radiopreis“), 1020 Wien, Weintraubengasse 13, einzubringen.
Für die Beurteilung durch die Jury sind rechtzeitig Tonträger (Audio-CD) zur Verfügung zu stellen.

Vorschläge aus dem ORF sind bei der Abteilung HD2 – Wissenschaft, Bildung, Gesellschaft, Funkhaus Wien, Argentinierstraße 30a, 1040 Wien, Telefon: 501 01/18009 (Susanne Kainzner) einzureichen (ORF interne Änderungen vorbehalten), die die Weiterleitung an das Büro Medienpreise, 1020 Wien, Weintraubengasse 13 besorgt.
Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vorschläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht dem Statut des Radiopreises der Erwachsenenbildung entsprechen.
Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Vorjury durch das Büro Medienpreise einzuberufen, die eine Vorauswahl nach Inhalt und Gestaltung vorzunehmen hat. Eine Jury nominiert zur endgültigen Begutachtung insgesamt zwischen acht und fünfzehn Sendungen.
Die Nominierungsjury besteht aus je zwei Vertreter/innen der genannten Verbände und soll, wenn möglich, nicht mehr als zehn Mitglieder zählen. Sie wird aufgrund der Entsendung der einzelnen Verbände vom Büro Medienpreise einberufen, dessen Leiter/in als zusätzliches Jurymitglied auch den Vorsitz in den Jurys führt. Die Nominierungsjury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Mit Ausnahme der Bekanntgabe der Ergebnisse sind die Sitzungen der Jurys vertraulich.
Über die Zuerkennung des Radiopreises der Erwachsenenbildung entscheidet eine Jury, die aus Vertreter/innen der genannten Verbände sowie aus Medienkritiker/innen und einschlägigen Fachleuten besteht. Die Mitglieder – höchstens zwanzig Personen – werden jährlich von den beteiligten Verbänden sowie vom Büro Medienpreise nominiert und von letzterem einberufen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden. Die Jury vergibt pro Jahr je einen Spartenpreis und kann bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen in jeder Sparte, insbesondere in der Sparte Kultur, einen weiteren Preis zuerkennen. Bei Bedarf kann ein Preis für Kurzsendungen vergeben werden. Die Jury entscheidet über die Personen, die den jeweiligen Spartenpreis erhalten. Je Sparte dürfen es nicht mehr als vier Personen (Funktionen) sein.
Die Preise werden alljährlich im Winter in einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungsurkunde.

Ziel des Radiopreises der Erwachsenenbildung ist es, die Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Radio einerseits zu fördern und andererseits Gestalter/innen zu motivieren. Das Statut ist erhältlich bei: Büro Medienpreise
p. A. Verband Österreichischer Volkshochschulen
1020 Wien, Weintraubengasse 13
Tel.: 01/216 42 26, Fax: 01/214 38 91, E-Mail: voev@vhs.or.at

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