Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämie

Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien, in Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen.

Die Landespreise für Kultur sind jeweils mit 7.500,00 Euro dotiert und werden für herausragendes künstlerisches Wirken vergeben.

Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.400,00 Euro dotiert.

Landespreise für Kultur können an Künstler*innen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.

Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für die Landespreise und Talentförderungsprämien werden einer unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt, die einen Vorschlag zur Vergabe macht. Die Landespreise können auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden.

Jede/r Landespreis- bzw. Talentförderungsprämienträger/in räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, ihr/sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf bzw. vorzuführen und auszustellen.

Bewerbungsrichtlinien

Landespreise

  • Ab dem 36. Lebensjahr (Geburtsjahr 1986)
  • Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
  • Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.

Talentförderungsprämien

  • Bis zum 35. Lebensjahr (Geburtsjahr 1987). Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
  • Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
     

Bewerbungsfrist bis 3. Oktober 2022

LINK zur Ausschreibung.

2 Gedanken zu „Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämie“

  1. Mich interessiert die Sparte bildende Kunst!
    Die war ja 2022 nicht ausgeschrieben, oder?
    Ist sie für 2023 vorgesehen?
    Ab welchem Zeitpunkt kann man einreichen?

    • Hi Robert, doch, auch für bildende Kunst war der Preis ausgeschrieben. Wann die Ausschreibung im nächsten Jahr erfolgt wissen wir leider nicht, das ist immer etwas unterschiedlich.

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