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LAnd OÖ: Förderungen „Ferialjobs“ 2016

Das Land OÖ unterstützt gemeinnützige Kulturvereine in OÖ auch 2016 wieder bei der Anstellung temporärer MitarbeiterInnen („Ferianljobs“) im Sommer 2016. Die Aktion ist zeitlich begrenzt und unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.
  • Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.
  • Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
  • Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
  • Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
  • Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen.
  • Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2016 (einschließlich nochausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur.
  • Dem Antragsformular sind die Vereinsstatuten und das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2016):
    • An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
    • Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
    • Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn

Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten. Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten 6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde. Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2016

Zuständige Ansprechpartnerin beim Institut für Kunst und Volkskultur, Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786 | E-Mail: Petra.Kirchberger@ooe.gv.at

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