bmukk: Ausschreibung der START-Stipendien 2010

Einreichfrist: 31.03.2010

Unter dem Titel „START-Stipendien 2010“ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:

10 START-Stipendien für Bildende Kunst
10 START-Stipendien für Architektur und Design
5 START-Stipendien für künstlerische Fotografie
5 START-Stipendien für Video- und Medienkunst
5 START-Stipendien für Mode
35 START-Stipendien für Musik und darstellende Kunst
5 START-Stipendien für Filmkunst
15 START-Stipendien für Literatur

Die START-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2010 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Voraussetzungen:
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
– wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
– wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben und nach dem 31.12. 1974 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren (Geburtsdatum nach dem 31.12.1969)

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, denen im Jahr 2010 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits geförderte Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen:
– Ausgefülltes Förderungsformular (Förderungsantrag). Die Angabe von IBAN und BIC ist erforderlich!
– Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
– Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (max. zwei A4-Seiten)
Zusätzlich sind spartenspezifische Bewerbungsunterlagen erforderlich

Informationen und Details: www.bmukk.gv.at/kun…

Bewerbungstermin: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2010 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu richten. (Es gilt der Poststempel)

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „START-Stipendien bildende Kunst 2010“, „START-Stipendien Architektur und Design 2010“, „START-Stipendien künstlerische Fotografie 2010“, „START-Stipendien Video- und Medienkunst 2010“, „START-Stipendien Mode 2010“, „START-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2010“, „START-Stipendien Filmkunst 2010“ oder „START-Stipendien Literatur 2010“ anzubringen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

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