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BKA Sonderförderung: Kunst und Integration

Die Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt vergibt im Jahr 2017 Projektkosten-Zuschüsse für Vorhaben, die dem Integrationsgedanken Rechnung tragen. Gesucht werden innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.

 

Zielsetzung ist
die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.

Zur Einreichung berechtigt sind
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.

Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Vergeben werden:

  • 25 Projektförderungen à 12 000 Euro

Insgesamt stehen 300 000 Euro zur Verfügung

Kriterien:

  • hohe künstlerische Qualität
  • innovativer Charakter
  • überregionale Auswirkung und/oder beispielgebender Charakter
  • Projektstart im Jahr 2017
  • Umsetzung in Österreich

Vergabe:
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich bis zum 30. Juni 2017 vom Ergebnis der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.

Einreichunterlagen (bitte in vierfacher Ausfertigung):

  • Förderungsformular (PDF 841 kB), ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Vereinen: Kurzbeschreibung des Vereins (Geschichte, Schwerpunkt, verantwortliche Personen, maximal 2 A4-Seiten)
    • Statuten, Vereinsregisterauszug
  • Bei Personen: Kurzbiografie und Meldezettel
  • Beschreibung des Projektes (maximal 10 A4-Seiten)
  • Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Kostenkalkulation (XLSX 29 kB)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

Einreichfrist: bis 15. April 2017

Einreichadresse:
Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur
Abteilung II/7
Kennwort: Kunst und Integration
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Kontakt:
E-Mail: Mag. Karin Zizala Telefon: 01 531 15 20 68 70
E-Mail: Mag. Sonja Olensky-Vorwalder Telefon: 01 531 15 20 68 75

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