im Egon-Hofmann-Haus werden ab 1.April und ab 1.Juli zwei Ateliers an junge Künstler*innen neu vergeben. Einreichungen, die bis 31. Jänner 2020 einlangen, können berücksichtigt werden.
Richtlinien für die Vergabe von Arbeitsräumen im Egon-Hofmann-Haus:
Im Sinne seiner Statuten hat der Kulturring der Wirtschaft OÖ zur Förderung oberösterreichischer Künstlerinnen und Künstler das Atelierhaus erbaut.
Es stehen 9 Ateliers zur Verfügung mit einer Größe von 21 – 31m² und eine Grünfläche nord- und westseitig. 4 Ateliers haben einen eigenen ebenerdigen Zugang, 5 Ateliers befinden sich im Obergeschoß mit großflächigen Oberlichten.
Ausstattung: Zentralheizung, Waschbecken, Schrank
Allgemeine Einrichtungen: 1 Duschraum, 2 Toiletten, WLAN
Der finanzielle Aufwand für die Nutzung eines Ateliers beschränkt sich auf Betriebskosten/Strom/Heizung.
Bewerbungen können laufend erfolgen.
Sobald ein Atelier frei wird, entscheidet eine Jury über die Aufnahme in das Atelierhaus. Die Aufnahme erfolgt für den befristeten Zeitraum von 3 Jahren. Bei der Zuweisung wird die Bedürftigkeit der Bewerberin / des Bewerbers besonders berücksichtigt.
Bewerben können sich KünstlerInnen, die in Oberösterreich leben und arbeiten. Sie müssen als freischaffende KünstlerInnen tätig sein und dürfen nur nebenberuflich eine andere Tätigkeit ausüben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
• Lebenslauf (Ausbildung, bisherige künstlerische Aktivitäten)
• Dokumentation der künstlerischen Arbeiten der letzten zwei Jahre
• persönliche Erläuterungen zum Bedarf, Darstellung der Notwendigkeit
Bewerbungen per Email an:
office@egonhofmannhaus.at