radio AGORA 105,5 klagt Land Kärnten

Zehn Jahre ist das svobodni radio/freie radio AGORA 105,5 on air und ebenso lange belebt der zwei- und mehrsprachige Sender die Kärntner Hörfunklandschaft mit einem unkonventionellen und werbefreien Programm. Dies wurde im September mit einem eindrucksvollen und gut besuchten Fest im Hof des Europahauses in Klagenfurt gefeiert.

 

Doch trotz des Jubiläums und einiger Preise und Auszeichnungen, die radio AGORA 105,5 im Laufe der Jahre verliehen wurden, besteht im Verein AGORA, dem Träger des Radios, nicht nur Grund zum Jubeln. Immer wieder galt es, finanzielle Krisen – herbeigeführt durch Regierungswechsel und damit verbundene Streichung von Fördermöglichkeiten – zu bewältigen.

Besonders hart traf den Verein AGORA das Vorgehen der Kulturreferenten des Landes Kärnten, die durch ihr unverbindliches und unberechenbares Agieren, ein tiefes Loch in das Radiobudget rissen. Während Dr. Martin Strutz, Kulturreferent bis 9. November 2006, dem Verein Ende September 2006 eine Förderung über € 15.000 für ein groß angelegtes Jazzprojekt verbindlich zusagte, befand sein Nachfolger LH Haider diese Zusage offenbar für null und nichtig. Versuche des Vereins AGORA, nach dem Wechsel des Kulturreferenten mit der Kulturabteilung Kontakt aufzunehmen, resultierten in der Zusicherung der Mitarbeiter der Kulturabteilung, man solle sich keine Sorgen machen, das was zugesagt wurde, werde auch eingehalten. Eingehalten wurde bedauerlicherweise nichts. Rund zwei Monate nach der Veranstaltung traf beim Verein die schriftliche Absage ein.

Die mehrmaligen Bemühungen des Vereins AGORA im Jahr 2007 zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, wurden seitens der Kulturabteilung abschlägig beantwortet. Da der Verein auf die zugesagte Förderung verständlicherweise nicht verzichten kann und über keine Reserven verfügt, um diesen Verlust auszugleichen, sieht sich der Verein veranlasst, die zugesagte Förderung auf dem Rechtsweg einzufordern und beauftragte schlussendlich im Frühjahr 2008 den Rechtsanwalt Univ. Doz. Dr. Alfred Noll von der Kanzlei Freimüller/Noll/Obereder/Pilz, die Klage vorzubereiten und einzubringen. (Die Klage wurde am 7. November 2008 eingebracht.)

Zitat Noll: „Es muss auch für einen öffentlichen Rechtsträger Folgen haben, wenn er verbindliche Zusagen nicht einhält. Gegenüber dem Land Kärnten gelten dieselben Gesetze wie für alle anderen auch: Wer ein Versprechen abgibt, der muss es auch halten – und zwar unabhängig von tagespolitisch motivierten Opportunitätsgesichtspunkten. Es ist bedauerlich, dass es in Kärnten der ordentlichen Gerichte bedarf, um das Land an sein Versprechen zu erinnern.“

Rückfragen: Lojze Wieser 0664 / 180 29 64 Angelika Hödl 0664 / 34 68 760

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