Positionspapier: Warum Kulturförderungen keine Mehrfach- sondern Komplementärförderungen sind (2015)

Angesichts der angewandten Sparpolitik stehen auch Förderungen zunehmend im Fokus der öffentlichen Debatte. Allerdings werden hierbei all zu oft unterschiedliche Förderstrukturen – teils mangels Kenntnis, teils politisch motiviert – miteinander vermengt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn von „den Mehrfachförderungen“ die Rede ist. Für die KUPF Grund genug, diesen Sachverhalt im Folgenden klarzustellen:

Von einer Mehrfachförderung wird gemeinhin dann gesprochen, wenn für ein und dieselbe Leistung von mehreren Gebietskörperschaften oder Ressorts Förderungen gewährt werden. Wird beispielsweise in der Landwirtschaft eine Grünlandfläche X von der Europäischen Union, dem Land und der Gemeinde subventioniert und wird hierbei unisono die gleiche Fläche als Förderkriterium herangezogen, dann wird diese tatsächlich mehrfach gefördert („echte Mehrfachförderung“).

Dem gegenüber stehen Förderungen für unterschiedliche und abgrenzbare Teilbereiche oder Projekte einer bestimmten Organisation durch mehrere Ressorts oder Gebietskörperschaften. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Tätigkeitsprofil einer Organisation nicht exakt der Ressortverteilung einer Regierung entspricht – also beispielsweise eine Sozialeinrichtung auch ein Kulturprogramm für die BewohnerInnen anbietet (Kultur) oder generationsübergreifende Weiterbildungskurse organisiert (Bildung). In diesem Fall liegen zwar mehrere Förderstellen vor („unechte Mehrfachförderung“), allerdings wird keine Ausgabe und kein Beleg doppelt oder mehrfach gefördert.

Das gilt auch die Kulturförderung, wo zudem das Subsidiaritätsprinzip in den Förderrichtlinien bzw. im Kulturfördergesetz verankert ist: Hierbei teilen sich Gemeinden, Land und Bund in Form einer ergänzenden Förderung den Auftrag, die kulturelle Vielfalt zu fördern. Es handelt sich um keine Mehrfachförderung, sondern um eine Komplementärförderung.

(R.S.)

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