Positionspapier: Guttenbrunner Erklärung (1995)

Eine Grundsatzerklärung der KUPF aus dem Jahr 1995 anläßlich der kulturfeindlichen Tendenzen der FPÖ.

Vorbemerkung: Herabwürdigung anders Denkender, Bücherverbrennungen und der Kampf gegen entartete Kunst waren schon einmal zentrale geistige Grundlagen einer Bewegung, die wenige Jahre später zu unermeßlichem Leid und dem Tod von 50 Millionen Menschen führte. Jede Einschränkung kultureller Betätigung und jede selbstgewisse Festlegung, was Kunst zu sein hat und was nicht, ist als Angriff auf die Freiheit einzuschätzen und als ein Schritt zur Verleugnung und Verachtung der Freiheit in einer Demokratie zu bewerten.

Gerade in jüngster Zeit beobachtet die Kulturplattform OÖ (KUPF) als Dachorganisation der oberösterreichischen Kulturinitativen vermehrt kulturfeindliche Tendenzen. Aus diesem Grund veröffentlicht die KUPF nachstehend die Guttenbrunner Erklärung:

  1. Kultur ist ein Lebensmittel sowohl für den einzelnen als auch für eine offene und tolerante Gesellschaft. Die Freiheit künstlerischer Betätigung und ihrer Vermittlung ist ein Gradmesser für die Freiheit und die Toleranz einer Gesellschaft insgesamt.
  2. Eine Gesellschaft, die sich ihren geistigen Vorreitern, Künstlern und Wissenschaftlern, nicht stellt, wird ihren Herausforderungen nicht gewachsen sein. Wer Schöpferisches, Experimentelles, Unkontrollierbares und Neuartiges nicht zuläßt, schlägt die Tür zur Zukunft zu.
  3. Kunst und Kultur waren nie reduziert auf die Funktion, Schönheit, Harmonie und Erholung vom Alltag zu bieten. Wer Kunst auf ihre moralische Brauchbarkeit, traditionelle Absicherung und hübsche Beschaulichkeit verengt, verkennt wichtige Anliegen der Kunst.
  4. Zeitgenössische Kunst muß darin gefördert werden, sich den Themen der Zeit unmittelbar und schonungslos stellen zu können. Die künstlerische Arbeit an den Bruchlinien und Schwachstellen der Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft.
  5. Die Vermittlung von Unterhaltung, Wohlbefinden, Lebensfreude, Schönheit und Harmonie durch Kunst und Kultur werden deshalb von der KUPF nicht abgewertet, sondern im Gegenteil als ein grundlegendes menschliches Bedürfnis voll anerkannt.
  6. Die Freiheit der Kunst endet für die KUPF dort, wo sie die Europäische Menschenrechtskonvention festlegt.
  7. Die Tradition darf niemals zum selbstgenügsamen Ideal werden. Wer den Weg einer schönfärberischen Verherrlichung traditioneller Kultur bzw. ihrer bewußten Kommerzialisierung beschreitet, signalisiert seine Verblendung gegenüber den wichtigen Themen der Zeit. Von diesen Mißständen abgesehen, stellt sich die Traditionskultur nicht nur als ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Kulturlebens dar, sondern auch als ein geschätzter Partner zur Zusammenarbeit.
  8. Konstruktive Kritik am Kulturbetrieb und ehrliche Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken sind unverzichtbarer Motor für die kulturelle Entwicklung und notwendiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Kulturpolitische Voraussetzung aber dafür ist, daß ein vielfältiges und unterschiedliches Kulturleben ermöglicht wird.
  9. Die vielstrapazierte Freiheit der Kritik darf nicht als Narrenfreiheit mißverstanden werden. Sie endet dort, wo bewußte Lügen, Diffamierungen, aus dem Kontext herausgelöste Verzerrungen und Zitate und persönliche Herabwürdigungen – kurz sämtliche Instrumente populistischer Politik und menschenverachtender Propaganda gegen die Kunst und ihre Vermittler eingesetzt werden. Wer dabei Anständigkeit, Ehrlichkeit, Fleiß und Ordnung als Ideale vorgibt, während er besagte undemokratische Mittel einsetzt, darf sich über Gegenwehr nicht wundern.
  10. Wer von Kunst und Kultur verlangt, sie mögen sich selbst nach marktwirtschaftlichen Kriterien erhalten, fordert im Klartext die Abschaffung derselben. Wie die meisten anderen gesellschaftlichen Bereiche von der Landwirtschaft über die Bildung bis zum Sport benötigt die Kultur staatliche Förderungen, um sich entwickeln und entfalten zu können.
  11. Die Tatsache, daß zeitgenössische Kunst in den meisten Fällen nur ein Minderheitenprogramm darstellt, nützen geschickte Populisten, um mit dem griffigen Vorwurf der Steuergeldverschwendung jenen die Lebensgrundlagen zu entziehen, die nicht in ihr autoritäres politisches Konzept passen.
  12. Dies verurteilt die KUPF ebenso wie die immer wiederkehrende Methode, die Freiheit der Kunst und ihrer Vermittlung zu beschneiden, indem gewagte, provokante, an Tabuzonen rührende Einzelaktivitäten herausgegriffen und mit zeitgenössischer Kultur gleichgesetzt werden, um jene Bereiche des Kulturbetriebs in Mißkredit zu bringen, die einer gleichmacherischen Gesinnung entgegenstehen.
  13. Die KUPF verwehrt sich gegen die Vorwürfe, Empfänger von Kultursubventionen würden ihre Aktivitäten nach dem politischen Willen ihrer Förderer ausrichten.
  14. Die KUPF distanziert sich im Namen ihrer 67 Mitgliedsvereine, die pro Jahr 1500 Veranstaltungen mit 120.000 Besuchern in Privatinitative und uneigennützig durchführen, von all jenen Kräften, die ein feindseliges Kulturklima und Gesellschaftsklima erzeugen.
  15. Die KUPF erklärt sich mit allen solidarisch, die sich gegen Populismus verwehren, die sich mit ihrem Handeln und Denken gegen die Entdemokratisierung unter dem Deckmantel einer größeren und besseren Demokratie stellen und sich für eine liberale, tolerante, demokratische, menschliche und friedfertige Gesellschaft einsetzen.
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