zuMUTungen – Kulturpolitische Massnahmen für ein noch junges Jahrtausend!
Die Wahrheit ist dem Menschen zuMUTbar.
(Ingeborg Bachmann)
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
(chinesisches Sprichwort)
Mit den zuMUTungen – Maßnahmen für eine zukunftsweisende Kulturpolitik, hat die KUPF 1997 ein Manifest an die Wände des Landhaus genagelt und für kurze Zeit die kulturpolitisch Verantwortlichen zur Diskussion gezwungen. Die KUPF agierte damals wie heute, als Vertreterin der Freien Kulturarbeit in Oberösterreich, mit dem Selbstverständnis, einen Kräfteausgleich zur Kulturpolitik des Landes Oberösterreich herzustellen. Die Neuauflage der zuMUTungen ist deshalb notwendig, weil sich Kulturarbeit im Wandel befindet und sich das kulturelle Feld ständig neuen Herausforderungen stellt und neue Schwerpunkte sucht. Diese Neuauflage 2009 ist aber auch deshalb notwendig, weil bisher praktisch keine Forderungen erfüllt wurden.
Trotzdem wäre es nicht fair, von einem kulturpolitischen Stillstand auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene zu sprechen. Zahlreiche kulturpolitische Maßnahmen wurden in diesen 12 Jahren gesetzt, doch die Nutznießerinnen [1] waren nur in den wenigsten Fällen Freie Kulturinitiativen, Selbstorganisationen von Migrantinnen oder Freie Medien. Vielmehr hat sich Kulturpolitik dadurch ausgezeichnet, dass Herzeigbares und Präsentables gefördert wurde. Die Maßnahmen haben allzu oft der Repräsentation der Kulturpolitikerinnen gedient. Die kontinuierliche Arbeit Freier Kulturinitiativen konnte und kann mit diesen Repräsentationsflächen nicht dienen und will es auch nicht. Ihre Arbeit ist es, gesellschaftliche Konfliktlinien sichtbar zu machen und in einem beständigen Prozess um die Hegemonie im kulturellen Feld zu ringen. Diese Kontinuität braucht Stabilität und Rahmenbedingungen, um beständig an einer gesellschaftlichen Weiterentwicklung zu arbeiten, diese zu reflektieren und Schlüsse für Neues daraus zu ziehen.
In diesem Sinne verstehen wir die zuMUTungen:
• Als Mahnbrief an die Verantwortlichen in Kulturpolitik und -verwaltung, um ihnen ihre Verantwortung für die Auseinandersetzungen mit Freier Kulturarbeit vor Auge zu führen.
• Als Hinweisschild auf dem Weg zu einer progressiven, pluralistischen, demokratischen Kulturpolitik.
Beides ist notwendig um eine Politik der kulturellen Differenz zu ermöglichen, in welcher die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Arbeit Freier Kulturinitiativen vor die Schaffung neuer, großer Events gestellt wird.
KUPF, 2009
Die Online-Textversion der zuMUTungen in der Fassung von 2009:
Wer ist die KUPF?
Die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich ist der Dachverband und die kulturpolitische Interessensvertretung von über 100 Kulturinitiativen in Oberösterreich. Die KUPF sieht sich als kulturpolitisch gestaltende Kraft. Sie handelt im Namen ihrer Mitglieder, um die Bedingungen für Freie Kulturinitiativen abzusichern, zu verbessern und gemeinsam mit den Aktivistinnen und Protagonistinnen weiterzuentwickeln.
Die Arbeit der KUPF wird von drei Säulen getragen:
Kulturpolitik: Kulturpolitik heißt für die KUPF: Aktives Mitgestalten der Kulturpolitik zur Absicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Freien Kulturinitiativen in ihrer Vielfalt.
Gewerkschaft: Die KUPF fordert aktiv angemessene Rahmenbedingungen und reagiert rasch auf legislative Veränderungen. Sie richtet ihr Augenmerk auf die sozialen Kontexte selbstbestimmter Kulturarbeit.
Service & Beratung: Die KUPF ist Expertin in allen Fragen der Kulturarbeit und gibt dieses Wissen an ihre Mitgliedsinitiativen weiter. Das Fundament ihrer Arbeit stellen die Mitglieder dar, auf deren Bedürfnissen die drei Säulen der KUPF basieren. Die KUPF – Kulturplattform OÖ arbeitet im Interesse ihrer Mitgliedsinitiativen und baut auf deren Praxis und Erfahrung auf!
Für wen spricht die KUPF?
Die Vielfalt der Mitgliedsinitiativen spiegelt die Bandbreite der zeit- und soziokulturellen Arbeit in Oberösterreich wider. Ihr aktives Eingreifen und das Gestalten der Gesellschaft, das Hinterfragen bestehender Strukturen, ist ein wichtiger Beitrag zur emanzipatorischen Entwicklung in den jeweiligen Regionen und gelebte Demokratie.
Die KUPF spricht für
• Kulturinitiativen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kulturarbeit
• Selbstorganisationen von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten aus dem Bereich der zeitgenössischen, progressiven Kulturarbeit
• Initiativen und Aktivistinnen auf dem Feld der Freien Medien
• Initiativen und Aktivistinnen auf dem Feld der Kulturarbeit von und mit Menschen mit Beeinträchtigungen
• Initiativen und Aktivistinnen die einen partizipatorischen, emanzipatorischen Ansatz auf dem Feld der Kinder- und Jugendkultur wählen
An wen richten sich die zuMUTungen
• Die KUPF legt ihr (kultur-)politisches Augenmerk – im Interesse ihrer Mitglieder – vorwiegend auf die Situation im Land Oberösterreich.
• Darüber hinaus ist die Kulturpolitik in den Gemeinden für die KUPF ein Arbeitsfeld, in welchem die Kulturinitiativen Expertinnen sind und der KUPF einen Auftrag zum Handeln erteilen.
• Die KUPF verfolgt die kulturpolitische Entwicklung auf Bundesebene, und meldet sich im Interesse ihrer Mitglieder zu Wort. Hier agiert die KUPF vor allem gemeinsam mit dem Bundesdachverband IG Kultur Österreich und den Interessensvertretungen der Bundesländer.
• Die Ebene der EU Kulturpolitikverfolgt die KUPF vor allem in jenen Bereichen, die direkte Auswirkungen auf die Arbeit der Mitgliedsinitiativen haben. Die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Netzwerken leistet der Bundesdachverband IG Kultur Österreich. Die KUPF errichtet keinen Zaun um ihren Schrebergarten, sondern fordert auch von den anderen Gebietskörperschaften eine zukunftsweisende Kulturpolitik ein.
Radikale Transparenz
Eine demokratische Gesellschaft setzt voraus, dass es gleichen Zugang zu Informationen gibt. Die KUPF fordert daher ein radikales Umdenken im Bereich der Förderpolitik. Die KUPF geht davon aus, dass ein auf einer dialogischen Basis fußendes transparentes Förderwesen, einerseits eine bessere (politische) Kontrolle ermöglicht, und andererseits den Subjektivismus in der Abwicklung einschränkt.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• verbindliche Förderkriterien,
um (partei-)politische Beeinflussung und Willkür zu vermeiden.
• Beiräte [2] auf Landes-, Bundes- und Gemeindeebene, die verbindliche Förderkriterien ausarbeiten.
Die Beiräte sind solcherart zu bestellen, dass sie zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen der Gebietskörperschaften und Expertinnen aus dem Feld der Freien Kultur- und Medienarbeit bestehen.
• die jährliche Überprüfung der Förderkriterien auf Aktualität.
Die Überprüfung obliegt den bestellten Beiräten.
• die Veröffentlichung der Förderkriterien.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• dass das Land OÖ in den Zielsetzungen des Kulturförderungsgesetzes [3] festlegt, dass die Kulturverwaltung Förderungen auf Empfehlung des Förderbeirates zu vergeben hat.
• dass die Höhe der Förderung bzw. die Ablehnung begründet sein muss.
In den Zielsetzungen des Kulturförderungsgesetzes ist zu verankern, dass die Begründungen die Aspekte der Nachvollziehbarkeit und Aussagekraft zu berücksichtigen haben und keine subjektiven Kommentare oder Standardantworten zu übermitteln sind.
• einen Förderbeirat im Land OÖ.
Der Förderbeirat ist im Kulturförderungsgesetz zu verankern und in der Direktion Kultur zur fachlichen Beurteilung der eingehenden Ansuchen einzurichten. Der Förderbeirat wird von der Landesregierung auf die Dauer von 3 Jahren auf Vorschlag der kulturellen Interessensvertretungen bestellt und besteht aus 9 [4] Personen. Bei der Auswahl ist neben der fachlichen Eignung, auf eine Parität in Bezug auf Geschlecht bzw. eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten zu achten. Ebenso müssen Expertinnen regionaler Kulturarbeit im Förderbeirat vertreten sein. Der Förderbeirat unterzieht alle Ansuchen ab EUR 4.000,– einer inhaltlichen Prüfung und beschließt ein Gutachten, sowie eine Vorschlag zur Mittelvergabe.
• dass die Entscheidung über die Födrerungen – unabhängig von der Höhe des Ansuchens – innerhalb von 12 Wochen zu erfolgen hat.
• dass die Überweisung der Mittel binnen 4 Wochen nach der Zusage zu erfolgen hat.
Diese Selbstbindungsfristen sind im OÖ Kulturförderungsgesetz zu verankern.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• das Recht, eine Anhörungsstelle anzurufen.
Für den Fall, dass eine Förderwerberin vermutet, dass bei der Beurteilung eines Ansuchens die Förderkriterien nicht eingehalten wurden, muss das Land OÖ das Recht einräumen, eine Anhörungsstelle einzuberufen. Diesem Gremium gehören eine Vertreterin des Förderbeirats, eine Vertreterin der KUPF oder einer anderen Interessensvertretung, eine Vertreterin des Kriterienbeirates, die Leiterin der Förderstelle und die zuständige Sachbearbeiterin an. Dieses Gremium tritt einmal im Monat zusammen. Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach der „Anhörung“ nochmals über das Ansuchen. Eine erneute „Anhörung“ ist nicht möglich. Dem amtsinternen Aktenlauf ist das ursprüngliche Ansuchen immer beizulegen.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• den Ausbau der Förderberichte in allen Gebietskörperschaften.
Dabei ist folgenden Bereichen Rechnung zu tragen: – Rechnungsabschlüsse der Kulturbudgets müssen mit den im Förderbericht ausgewiesenen Daten vergleichbar sein. – Die ins Kulturbudget fließenden EU-Mittel müssen ausgewiesen werden. – Förderungen von Gruppen, die im Kunst- und Kulturbereich unterrepräsentiert sind, müssen extra ausgewiesen werden. – Den Fördersummen der einzelnen Kapitel/Bereiche ist die Höhe der Ansuchen gegenüber zustellen. – Die Berichte müssen sowohl in Printform, als auch online zugänglich gemacht werden. Die Online-Dokumentation muss quartalsweise aktualisiert werden. – Der Kunstbericht des Bundes ist um eine Aufschlüsselung der Förderungen nach Bundesländern zu erweitern.
• die Einrichtung einer „Kulturberatung“ für Gemeindevertreterinnen.Das Land OÖ hat beratende Gremien einzurichten, die dem Umstand entgegenwirken sollen, dass Kulturpolitik in vielen Gemeinden als lästiges Beiwerk betrachtet wird. Die Gremien richten sich an Gemeindevertreterinnen, damit diese sich ihrer Verantwortung für Freie Kulturarbeit bewusst werden. Die KUPF stellt zu diesem Zweck gerne ebenfalls sachkompetente Referentinnen, sowie fachliche Hilfeleistung zur Verfügung.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Öffnung der Kulturausschüsse auf Gemeindeebene.
Die Gemeindeordnung des Landes Oberösterreich ermöglicht zwar mittlerweile die Veröffentlichung der Tagesordnung, der Abstimmungsergebnisse und der Inhalte von Beschlüssen. Die Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind aber nach wie vor vertraulich. [5] Um diesem Demokratiehemmnis entgegenzuwirken, fordert die KUPF:
• ein Anhörungs- sowie Antragsrecht von Kulturaktivistinnen bei Kulturausschusssitzungen, sowie die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle.
Die Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern.
• die Kulturausschüsse dazu zu verwenden, gemeinsam mit den lokalen Kulturaktivistinnen, die Kulturpolitik beständig qualitativ, diskursiv und transparent weiterzuentwickeln.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
•die regionale Einbindung und Vertretung auf EU-Ebene.
Bei der Ausarbeitung neuer Kultur- und Kunstförderprogramme seitens der EU Kommission müssen nationale und regionale Interessensvertretungen (KUPF, IG Kultur, IG Freie Theaterarbeit, etc.) in den Beratungsprozess eingebunden werden. Für diese Beratungstätigkeit müssen Geldmittel seitens der EU Kommission zur Verfügung gestellt werden, um aktiv bei europäischen Dachverbänden mitarbeiten zu können. Dies gilt sowohl für direkte Kunst- und Kulturförderungen [6], als auch für Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen von Strukturfonds [7]. Je mehr sich die Programme an den Realitäten der Kulturarbeit orientieren, umso erfolgreicher werden sie sein.
• die Finanzierung von Beratung und Projektbegleitung.
Die Einreich- und Abrechnungsverfahren bei EU-Programmen sind sehr kompliziert und langwierig, viele Anträge scheitern an formalen Fehlern. Die KUPF fordert daher vom Land OÖ die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, damit die KUPF Projektbetreiberinnen vor Ort bei ihren Anträgen und bei der Abrechnung unterstützen kann.
• Transparenz und Information.
Die zuständigen Stellen auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene sind verpflichtet, alle Fördermöglichkeiten zu veröffentlichen bzw. potentiellen Interessentinnen in einer einfachen und unbürokratischen Form zukommen zu lassen. Dabei ist im Besonderen auf die Mehrsprachigkeit der Ausschreibungen, sowie die Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen zu achten.
Mehr Geld
Eine Kulturpolitik die auf pluralistischen, demokratischen Prinzipien aufsetzt, muss die Unterstützung für nicht kommerzielle Freie Kulturarbeit gewährleisten. Diese Gewährleistung muss oberste Prämisse sein und darf nicht zu Gunsten wirtschaftlich bedingter Budgetsanierungen, oder im Rahmen parteipolitischer Auseinandersetzung, aufgegeben werden. Die finanzielle und strukturelle Förderung Freier Kultur- und Medienarbeit trägt zur Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Arbeit an und mit der Gesellschaft bei und somit auch zu einer progressiven gesellschaftlichen Entwicklung.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• den Ausbau bestehender Initiativen. Das Land Oberösterreich hat den Ausbau bestehender Initiativen durch Förderung von Personal und Struktur zu unterstützen. Für bestehende und neu entstehende Arbeitsverhältnisse in Kulturinitiativen muss ein garantiertes Lohnniveau eingeführt werden, das sich z.B. am Gehaltsschema für Vereine der Gewerkschaft der Privatangestellten [8] orientiert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind durch die öffentliche Hand zu finanzieren. Durch diesen Ausbau werden qualifizierte Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht.
• Startförderungen.
Für alle Gebietskörperschaften muss die Prämisse gelten, dass Neues und neue Initiativen prinzipiell unterstützt werden müssen.
• die Aufstockung der Kulturbudgets.
Der Anteil des Kulturbudgets am Gesamtbudget in Oberösterreich ist auf mindestens 5% [9] zu erhöhen.
• eine Verteilungsdebatte.
Die Verteilung der Mittel muss nachvollziehbar sein und die Debatte darüber muss öffentlich geführt werden. Eine Umverteilung innerhalb der Budgets der Gebietskörperschaften ist unabdingbar[10].
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Schaffung von eigenen Budgetansätzen.
Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, im Rahmen der Budgeterstellung, auf gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen zu reagieren und Budgetansätze für im Kulturbereich unterrepräsentierte Gruppen zu schaffen.
• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die progressive und zeitgenössische Kulturarbeit von Migrantinnen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.
• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die Kulturarbeit von und mit Menschen mit Beeinträchtigungen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.
• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die aktive Beteiligung und das Ermöglichen derselben, von Kindern und Jugendlichen am zeitgenössischen, kulturellen Angebot ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.
• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die Kulturarbeit von Frauen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.
• die Förderung und Unterstützung der Vernetzung zwischen Kulturinitiativen, mit besonderer Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen.
• die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Kulturarbeiterinnen und die Schaffung spezieller Aus- und Fortbildungsprogramme für Migrantinnen im Kulturbereich.
• die Einrichtung eines Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Grundlagenarbeit, mit besonderer Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Finanzierung von Freien Medienprojekten.
Freie und nicht-kommerzielle Medienprojekte, die Angebote für Freie Kulturinitiativen stellen, sind von allen Gebietskörperschaften zu unterstützen. Dies umfasst den Bereich des Freien Rundfunks, ebenso wie Public-Access-Medienlabors, aber auch den Freien Printbereich.
• die Schaffung eines Förderansatzes für Freie Medienprojekte.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene muss ein eigener Förderansatz für Freie Medienprojekte geschaffen werden, aus welchem die Bereiche Freier Rundfunk, Public-Access-Medienlabors und Freie Printmedien finanziert werden.
• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass Freie Medienprojekte ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein haben.
Mehr Entlastung
Freie Kulturarbeit zeichnet sich durch Kontinuität aus. Diese Kontinuität muss gesichert werden. Dafür braucht es einerseits eine Förderung von Strukturen, die kontinuierliche Qualität ermöglichen. Auch durch eine serielle Projektförderung wird das nicht erreicht. Andererseits ist es zur Absicherung der Arbeit notwendig, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen auf ihre Umsetzbarkeit bei Freien Kulturinitiativen zu überprüfen und sie als Expertinnen bei der Erstellung heranzuziehen.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• mehr Struktur- statt nur Projektförderung.
Dem Trend verstärkt Projekte zu fördern und keine Strukturen bzw. den Aufbau der selben zu fördern, muss entgegengetreten werden. Die Kulturpolitik muss darauf Bedacht nehmen, Strukturen und Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.
• mehrjährige verbindliche Finanzierungszusagen
durch alle Gebietskörperschaften für das (kulturelle) Jahresprogramm von Kulturstätten und Kulturinitiativen, unabhängig von zusätzlichen Projekt- und Investitionsförderungen.
•die Überprüfung bestehender Modelle zur mehrjährigen Finanzierung auf ihre Wirksamkeit.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• neue, unbürokratische Kultur-Förderprogramme auf EU-Ebene.
Kulturpolitisch relevante Entscheidungen werden vor allem im Bereich der Regionalentwicklung getroffen. Ein Großteil der EU-Ausgaben für Kultur sind in den Strukturfonds [11] enthalten, während die Kulturprogramme weniger als 10 % zu den Kulturausgaben der EU beitragen. In diesem Bereich sowie beim Programm Kultur 2007 [12] ist offensiv auf neue, unbürokratische Förderschienen für Kunst- und Kulturarbeit zu drängen. Besonders wichtig ist auch, die Länge der Verfahren abzukürzen.
• die Verbesserung des Systems der Kofinanzierung. Das komplizierte System der Kofinanzierungspflicht bringt Projektwerberinnen, ebenso wie Gemeinden und Bundesländer aufgrund der ungewissen Zusagen häufig in arge Finanzierungs- und Zeitnot. Außerdem darf die Gewährung von EU-Fördermitteln nicht dazu führen, dass sich nationale und regionale Fördergeberinnen ihrer Verantwortung entziehen. (Subsidiaritätsprinzip Artikel 3b des EU-Vertrages [13].)
• Zwischenfinanzierung. Um das große Problem der Zwischenfinanzierung zu lösen, soll das Land Oberösterreich aus seinen Rücklagen einen Fonds einrichten, aus dem Projektbetreiberinnen eine verpflichtende und zinsfreie Zwischenfinanzierung in der Höhe der von der EU zugesagten Fördermittel erhalten müssen.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• eine generelle Befreiung gemeinnütziger Kulturinitiativen von der Lustbarkeitsabgabe.
Folgender Absatz soll zu diesem Zweck in das Lustbarkeitsabgabegesetz des Landes Oberösterreich aufgenommen werden: „Der Abgabe unterliegen nicht: Gemeinnützige Organisationen, die von den Gebietskörperschaften (Bund, Land oder Gemeinde) für ihre kulturelle Tätigkeit subventioniert werden, sowie sonstige gemeinnützige kulturelle Organisationen, die zwar nicht subventioniert werden, aber ihre Gemeinnützigkeit in anderer Form glaubhaft machen können.“ Diese rechtliche Festlegung soll auch verhindern, dass Subventionen, die für die Realisierung von Kulturveranstaltungen, sowie von Kunst- und Kulturprojekten gewährt wurden, über den Umweg der Lustbarkeitsabgabe wieder ins allgemeine Gemeindebudget zurück fließen.
• dass Werbeschaltungen von gemeinnützigen Kulturinitiativen generell von der Werbeabgabe befreit werden.
• dass die Presseförderung für privat-kommerzielle Medien daran gekoppelt wird, dass diese Medien Berichterstattung über regionale Veranstalterinnen und Projekte machen, ohne dass dafür Gegengeschäfte abgeschlossen werden müssen.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Vereinfachung der Abzugsteuer.
Die Abzugsteuer (§98 EStg) ist nach wie vor für viele Kulturinitiativen ein schwierig zu durchschauendes Feld. Daher sollen die bestehenden Regelungen abgeändert und durch folgende ersetzt werden:
– Informationspflicht statt Einbehaltungspflicht Die Kulturinitiativen sollen den Finanzbehörden über die Beschäftigung beschränkt Steuerpflichtiger Auskunft erteilen, aber nicht für die Einbehaltung und Abführung der Steuer Sorge tragen.
– Anhebung der Bagatellgrenzen Die im „Künstler-Sportler-Erlaß“ [14] festgeschriebenen Grenzen sind dahingehend zu ändern, dass eine Besteuerung des Einkommens von Künstlerinnen erst ab jährlich 10.000,– EUR und einem Honorar pro Veranstaltung von 500,– EUR vorzunehmen ist.
Gleiche Teilhabe
Eine demokratische Kulturpolitik muss zum Ziel haben, allen Menschen gleiche Chance auf kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Sie muss Sorge tragen, dass Schwerpunkte für jene Bereiche gesetzt werden, die als gesellschaftlich unterrepräsentiert und marginalisiert angesehen werden. Die KUPF spricht – im Rahmen der zuMUTungen – insbesondere die Kulturarbeit von Menschen mit Beeinträchtigungen an, meint aber ebenso deutlich die progressive, zeitgenössische Kulturarbeit von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten und richtet ihr Augenmerk auf die Parität der Geschlechter im kulturellen Feld. Durch eine offensive Schwerpunktsetzung kann dem fortschreitenden Rechtsruck einer Gesellschaft ein klares Zeichen entgegengesetzt werden, ein Zeichen für ein gleichwürdiges Miteinander.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• paritätische Besetzung.
Bei der Besetzung von Jurys, Beiräten, dem Landeskulturbeirat OÖ und auch in den ausgelagerten Landesinstitutionen ist darauf zu achten, dass eine Parität in Bezug auf Geschlecht bzw. eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten hergestellt wird. Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, einschlägig qualifizierte Frauen besonders einzuladen, sich an diesen Gremien zu beteiligen. Ebenso ist bei all diesen Besetzungen darauf zu achten, dass in der Freien Kulturarbeit tätige Migrantinnen in der Höhe ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung [15] vertreten sind. Grundsätzlich sollen im Kulturbereich unterrepräsentierte Gruppen verstärkt in den jeweiligen Gremien präsent sein. • Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen. In der gesamten Landeskulturverwaltung, in den ausgegliederten Kultureinrichtungen des Landes Oberösterreich und in allen kommunalen Kulturinstitutionen ist eine Erhöhung des Frauenanteils besonders in den Führungspositionen auf mindestens 50 % anzustreben [16].
• dass das Land OÖ im oö Kulturförderungsgesetz die Förderung kultureller Diversität garantiert, wobei besonderer Wert auf die Förderung ethnischer Minderheiten und Migrantinnen zu legen ist.
• die zweckgewidmete Ausweitung der Förderetats auf Landes- und Bundesebene, zur Erhöhung der Präsenz unterrepräsentierter Gruppen in der Kulturarbeit.
Zur Wahrung der Interessen von unterrepräsentierten Gruppen im Kulturbereich, kann nicht nur eine gleichberechtigte Förderung herangezogen werden, sondern eine kulturpolitische und förderpolitische Bevorzugung von progressiver, zeitgenössischer Kulturarbeit von Migrantinnen ist nötig, um hier Signale zu setzen. Bei der Ausarbeitung von Schwerpunkten ist besonders darauf zu achten, dass einschlägig qualifizierte Migrantinnen miteingebunden werden.
• verstärkte Medienzugänglichkeit für Migrantinnen.
Durch gezielte Ausbildungen und Vermittlungsarbeit, welche durch die Gebietskörperschaften zu finanzieren sind, muss eine verstärkte Medienzugänglichkeit für Migrantinnen sowohl als Kulturproduzentinnen, als auch als Konsumentinnen erreicht werden.
• gleiche Bedingungen bei Ausschreibungen.
Die Ausschreibung aller Landespreise, Stipendien und Förderungen hat in den im Land OÖ am häufigsten gesprochenen Sprachen zu erfolgen. Die Ausschreibungen dürfen nicht an die österreichische Staatsbürgerinnenschaft gekoppelt sein.
• die Entwicklung von Kulturvermittlungskonzepten.
Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, für die Entwicklung von Kultur- und Kunstvermittlungskonzepten zu sorgen, die verschiedenen ethnischen Gruppen den Zugang zu zeitgenössischen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dies hat unter Einbeziehung und Mitwirkung von einschlägig qualifizierten Migrantinnen zu passieren.
• die barrierefreie Erreichbarkeit von Veranstaltungsorten.
Um das kulturelle Angebot für alle Menschen „konsumierbar“ zu machen, muss für eine barrierefreie Erreichbarkeit und ebensolche Adaption von Veranstaltungsorten gesorgt werden. Die dafür notwendigen Mittel sollen von Land OÖ und Bund getragen werden.
• die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.
Die Freien Kulturinitiativen sind bei der Entwicklung von Konzepten für Orte mit kultureller Nutzung von den zuständigen Behörden einzubeziehen. Dadurch wird der Stellenwert Freier Kulturinitiativen als Gestalterinnen ihres Umfeldes nachhaltig untermauert. 15 in OÖ derzeit 13,2 %, Stand 2008 16 Die dafür geschaffenen Rahmenbedingungen sind im Bundesgleichbehandlungsgesetz (2008) verankert.
Freie Medien
Im Kontext Freier Kulturarbeit ist es notwendig, den Bereich der Medienpolitik besonders zu beleuchten, da Kulturinitiativen einerseits selbst als Medienproduzentinnen agieren und andererseits die Freien Printmedien, Radios, TV-Sender und Netzkulturinitiativen benötigen, um abseits marktökonomischer Verwertungskriterien ihre Inhalte vermitteln zu können. Die österreichische Medienlandschaft ist eine durch Monopole Gekennzeichnete, die immer mehr auf schnelles Konsumieren und weniger auf differenzierte Information ausgerichtet ist. Zwischen öffentlich-rechtlich und privat-kommerziell, haben sich hier die Freien Medien als 3. Sektor etabliert. Die KUPF richtet ihre Forderungen nicht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schon gar nicht an privat-kommerzielle Betreiberinnen, sondern fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Etablierung des 3. Mediensektors strukturell und finanziell voranzutreiben.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Umsetzung des Fördermodells für den Freien Rundfunk auf Bundesebene.
Das vom Verband Freier Radios entwickelte Fördermodell für den Freien Rundfunk [17] ist vollinhaltlich umzusetzen.
• die Umsetzung des Fördermodells für den Freien Rundfunk auf Landesebene.
Das 2006 entwickelte Fördermodell für den Freien Rundfunk [18] ist vom Land OÖ vollinhaltlich umzusetzen.
• die Umsetzung msetzung eines Födrermodells für den reFien Printbereich auf Landesebene.
Für nichtkommerzielle Freie Printmedien muss ein Förderansatz im Landesbudget geschaffen werden. Aus diesem Ansatz, der mit jährlich mind. 100.000,– EUR zu budgetieren ist, sollen sowohl bestehende Medien, als auch neue Initiativen gefördert werden.
• die Umsetzung eines Fördermodells für den Bereich der Freien Netzkultur auf Landesebene.
Für bestehende und neue Initiativen aus dem Bereich der Freien Netzkultur, muss ein Förderansatz im Landesbudget geschaffen werden. Dieser Ansatz, der mit jährlich mindestens 100.000,– EUR zu budgetieren ist, muss dazu dienen eine ausreichende Strukturfinanzierung dieser Projekte zu gewährleisten.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Ausarbeitung von on Förderkriterien für den Berich der Freien Medien, sowie eine ausreichende Finanzierung sowohl für Infrastruktur als auch für Content bzw. Projekte.
• die Anerkennung und Förderung der Vermittlung von spezieller Medienkompetenz als Kulturarbeit.
Die Freien Medien arbeiten beständig an der Vermittlung von Medienkompetenz und bieten dadurch eine Schlüsselqualifikation an. Die Lehrredaktionen und Workshops der Freien Medien stellen Experimentierfelder dar und können so eine umfassende Wissensvermittlung garantieren.
• klare Zuständigkeiten für den Medienbereich.
In der Landeskulturdirektion, sowie im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, müssen die Kompetenzen für Fragen der Medienförderung auf politischer und verwaltungsorganisatorischer Ebene klar erkennbar sein.
• die Verankerung Freier Rundfunkprojekte.
Die KUPF fordert vom Bund – unterstützend zum Verband Freier Radios – die Verankerung der Freien Radios in einem neuen Rundfunkgesetz, welches auf das Alleinstellungsmerkmal der Freien Radios Bezug nimmt. [19] Die Kontrolle über dieses Gesetzes muss einer parteipolitisch unabhängigen Medienbehörde übertragen werden.
Kulturarbeit ist Arbeit
Freie Kulturarbeit ist Arbeit an und mit der Gesellschaft und diese Arbeit muss einer Gesellschaft etwas wert sein. Freie Kulturarbeit stellt eine qualifizierte Betätigung dar, die nicht auf Freizeitvergnügen und Hobby zu reduzieren ist. Diese Arbeit, die zu einem Großteil ehrenamtlich passiert, benötigt strukturelle Unterstützung, die sich unter anderem in der Förderung von Personal niederschlagen muss, um qualifizierte Voraussetzungen für die Betätigung zu schaffen. Hier ist es die Aufgabe der Politik, sich nicht nur in symbolischer Anerkennung ehrenamtlicher Kulturarbeit zu üben, sondern sie muss durch konkrete Maßnahmen diesen gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich stärken.
Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder
• die Besserstellung der Arbeit von gemeinnützigen Kulturinitiativen auf allen Ebenen des Steuerrechts und der Gewerbeordnung.
• die steuerrechtliche Begünstigung des finanziellen Engagements durch Private und Firmen im Bereich der Freien Kulturarbeit, um den Anreiz für Kooperationen und Sponsoring zu erhöhen. • eine Kofinanzierung durch Gebietskörperschaften bei Arbeitsv erhältnissen, die durch das AMS teilfinanziert werden.
• eine Vereinfachung hung bei der Administration und Handhabe der bestehenden den sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
• die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen durch die öffentliche Hand, um qualifizierte Voraussetzungen für ehrenamtliche Kulturarbeit zu gewährleisten.
• die Anerkennung von ehrenamtlicher Kulturarbeit als berufliche Qualifikation.
Die komplexen und mannigfaltigen Fähigkeiten, welche sich Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Kulturarbeit erwerben, sind im Rahmen einer Akkreditierung informeller Bildung anzuerkennen, um somit auf dem Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden zu können. Als Akkreditierungsstellen sollen die bestehenden, zertifizierten Weiterbildungsinstitute fungieren.
Schluss und doch kein Ende
Freie Kulturarbeit steht nicht still, Freie Kulturarbeit hält nicht still. Die KUPF, als Vertreterin der Freien Kulturarbeiterinnen Oberösterreichs, darf und kann nicht stillhalten. Ihr Auftrag ist es, an die Verwalterinnen öffentlicher Gelder die Forderungen zu stellen, die sich aus kontinuierlicher, Freier Kulturarbeit ergeben. Und diese Forderungen sind, gerade den politischen Vertreterinnen in Oberösterreich, zuMUTbar! Es bleibt zum Schluss ohne Ende noch einmal zu manifestieren, wodurch sich die Freien Kulturinitiativen und Kulturarbeiterinnen auszeichnen und wie sie sich den Herausforderungen zu stellen bereit sind.
Kulturarbeit muss zuMUTbar sein
- Freie Kulturarbeit durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft, besetzt darin Plätze, verschiebt Grenzen und sprengt diese auf!
- Freie Kulturarbeit verändert den Produktionsapparat, statt ihn zu beliefern! • Freie Kulturarbeit entwickelt Gegenmodelle zu bestehenden Geschlechterkonstruktionen, staatlichen Modellen und sozialen Schichten!
- Freie Kulturarbeit ist eine politische Kraft, die aktiv am Geschehen teilnimmt und die Partizipation einer breitest möglichen Öffentlichkeit sucht!
- Freie Kulturarbeit verfährt lebendig und widerspenstig, statt statisch und opportun!
- Freie Kulturarbeit fordert Rahmenbedingungen für künstlerische und kulturelle Produktion ein, stellt diese her und nützt sie! • Freie Kulturarbeit schließt Kommunikationskanäle kurz!
- Freie Kulturarbeit ist in Bewegung! Freie Kulturarbeit ist zuMUTbar!
[1] Die KUPF hätte die zuMUTungen 1997 gerne in geschlechtergerechter Schreibweise abgefasst, verzichtete aber der besseren Lesbarkeit wegen darauf. Die im gesamten Text zur Anwendung kommende weibliche Schreibweise bezieht selbstverständlich auch Männer mit ein.
[2] Die KUPF denkt hier an ein neues Gremium. Die Ausarbeitung der Kriterien fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des OÖ Landeskulturbeirates oder in den des Förderbeirates im BMUKK.
[3] http://www.land-oberoesterreich.gv.at => Themen => Kultur
[4] Die KUPF verweist hier auf die Erfahrungen mit dem aktuellen Kulturförderungsgesetz der Steiermark (http://www.steiermark.at).
[5] § 53 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnungs-Novelle 2007
[6] http://www.ccp-austria.at/view.php?id=46
[7] Europäischer Fonds für Regionalentwicklung/EFRE, Europäischer Sozialfonds/ESF, Gemeinschaftsinitiative Interreg
[9] Der Anteil im Voranschlag für das Jahr 2009 lag beispielsweise bei 3,96 %.
[10] So weist z.B. das Kunstbudget des Bundes 132 Förderungen über 50.000,– EUR aus, die aber zusammen fast 53 % des Gesamtbudgets ausmachen. Von diesen 132 Institutionen befinden sich 53 in Wien. (Quelle Kunstbericht 2007). Auch im oberösterreichischen Landesbudget stellt sich die Sachlage ähnlich dar. Fast 65 % des Landeskulturbudgets sind für das Landesmusikschulwerk, die Bruckneruniversität und die OÖ Theater und Orchester GmbH reserviert! (Quelle Voranschlag 2009)
[11] Europäischer Fonds für Regionalentwicklung/EFRE, Europäischer Sozialfonds/ESF, Gemeinschaftsinitiative Interreg
[12] http://www.ccp-austria.at/view.php?id=46
[13] Zum Subsidiaritätsprinzip siehe auch: http://www.europa-reden.de/info/subsid.htm
[14] Im „Künstler-Sportler-Erlass“ GZ BMF-010221/0684-IV/4/2005 wird festgehalten, in welchem Fall von einer Einbehaltung der Abzugsteuer Abstand zu nehmen ist, da aufgrund der geringen Höhe des Honorars, ohnehin keine Abzugsteuer anfallen würde.
[17] http://www.freie-radios.at