Freischaffende KünstlerInnen gelten als „Neue Selbständige“ und unterliegen dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Doch wer muss sich zur Pflichtversicherung melden? Was kostet die Sozialversicherung? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds möglich? Und wer gilt überhaupt als Künstler_in? Die IG Bildende Kunst hat Infoblätter veröffentlicht.
Informationsblätter der IG BILDENDE KUNST / 2015:
■ Sozialversicherung für Künstler_innen (Infoblatt 2015) [PDF, 116 KB]
■ Sozialversicherung: Beitragssätze und Werte 2015 [PDF, 88 KB]
■ Sozialversicherung und KSVF: Was ist neu 2015? (Mitgliederinfo, 3.2.2015) [PDF, 99 KB]
Künstler-Sozialversicherungsfonds: http://www.ksvf.at