Änderungen bei Postversand ab 2011

Ab 1.Jänner 2011 werden etliche Postdienstleistungen Umsatzsteuerpflichtig, darunter fällt auch die Sponsoring.Post. Dadurch ergibt sich für unecht steuerbefreite Vereine eine erhebliche Verteuerung!

Hier eine Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch die Umsatzsteuer ab 2011:

Adressierte Postsendungen waren in Österreich bisher generell von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund eines Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH; C-357/07 v. 23.04.2009) gibt es nun folgende wesentliche Änderungen in der steuerlichen Beurteilung:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Österreichische Post AG ab Jänner 2011 zur Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Produkten außerhalb des Universaldienstes verpflichtet ist.
Ab 1.1.2011 sind daher nur mehr Leistungen des Universaldienstes steuerbefreit. Der Umfang des Universaldienstes ist im neuen Postmarktgesetz (ebenfalls gültig ab 1.1.2011) geregelt.

Die wichtigsten Postdienstleistungen im Universaldienst und damit steuerfrei, wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Postgeschäftsstellen (Postfilialen, Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werden:

* Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO.MAIL)

* Tages-, Wochen- und Monatszeitungen (Auch bei Aufgaben im Verteilzentrum)
* Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS)

Für Kulturvereine, die ihre Vereinszeitung als Sponsoring.Post verschickt haben und unecht steuerbefreit (nicht Vorsteuer-abzugsberechtigt) sind, ergeben sich ab 2011 dadurch auch höhere Preise für den Versand der Sponsoring Post. Abgesehen von der allgemeinen Preiserhöhung ab 1.1.2011 um 1,8% fallen zusätzlich 20% Umsatzsteuer an. Weiters muss das Entgelt für Rücksendungen (wenn erwünscht) bereits bei der Aufgabe/Einlieferung bezahlt werden: 0,01 €/Stück netto, da es sich dabei um eine Post-Dienstleistung handelt + 20% USt.

Durch die Intervention des FVA (Fundraising Verband Austria) wurde jedoch zumindest eine AGB-Änderung bei der Medienpost erwirkt, mit einem Vorteilstarif für maschinenfähige Zeitungen bis 50g, Wochen-, Monats- und Tageszeitungen nach den AGB zählen nun zu den Ust-freien Universaldiensten. Dadurch kann sich für unecht Steuerbefreite ein günstigerer Versandtarif gegenüber der Sponsoring-Post ergeben:
Der Monatszeitungs-Versandtarif ist zwar – je nach Gewicht – um ca. 5-8% höher als jener der Sponsoring Post, aber da keine Umsatzsteuer anfällt günstiger.
Trotz der Bezeichnung Monatszeitung ist die mindest – Erscheinungsweise 4 mal im Kalenderjahr.

Zum Vorteilstarif: dieser beläuft sich auf eine relativ geringe Kostenersparnis von € 3,00 (bei Sendungen bis 10g) bis zu € 5,50 (bei Sendungen bis 50g) für 1000 Stück.
Vorteil: die Sendungen müssen für die Aufgabe nicht mehr gebündelt werden! Voraussetzung ist die Maschinenfähigkeit der Sendungen, mitunter kann sich daduch ein weiterer Kostenfaktor für Kuverts ergeben!

Als Monatszeitung gilt ab 01.01.2011:
Erscheinungsweise: mindestens 4 x im Kalenderjahr
Inhalt: redaktionelle Berichterstattung
Umfang: mindestens 4 Seiten
Aufgabemenge :mindestens 1.000 Stück
Fremdbeilagen möglich

Für Sponsoring.Post gilt:
Herausgeber: gemeinnützige Organisationen (insb. Kirchen und Religionsgemeinschaften), Vereine, politische Parteien, Wahlwerber
Inhalt : Zweck der Spendensammlung bzw. mindestens 51% über Angelegenheiten des Vereins, der Politik oder Wahlwerbung
Aufgabemenge: mindestens 1.000 Stück
Gestaltung: inhaltlich gleiche Sendungen
Umfang: mindestens 1 Seite
Ausschließlich Eigenbeilagen

Beispiele, Preise für jeweils 1.000 Stück:

SponsoringPost:
Ortsbunde Gewicht
50g… € 170,90 + € 34,18 20% Ust = € 205,08
Leitgeb/Leitzonenbund
50g… € 192,30 + € 38,46 20% Ust = € 230,76

Monatszeitung:
50g.. € 195,60

SponsoringPost:
Ortsbunde Gewicht
100g… € 213,70 + € 42,74 20% Ust = € 256,44
Leitgeb/Leitzonenbund
100g… € 235,10 + € 47,02 20% Ust = € 282,12

Monatszeitung:
100g..€ 239,30

Die bisherigen Verträge (Zulassungen) mit der Post laufen automatisch weiter, solange nicht auf einen anderen Tarif umgestiegen wird. Ein Umstieg von Sponsoring-Post auf Monatszeitung ist mit einem neuerlichen Antrag auf Zulassung gebunden, pro Zulassungsnummer kann nur jeweils EINE Versandart vertraglich festgelegt werden.

Pro Vertragsantrag fällt ein Bearbeitungsentgelt von € 80,10 an, das Jahresentgelt pro zugelassenem Titel beträgt ab 2011 € 160,20 (sowohl für Sponsoring.Post als auch für Monatszeitungsversand).

Um im Falle eines Umstiegs von Sponsoring.Post auf Monatszeitungs-Versand das 2-fache Jahresentgelt zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits jetzt die beiden Versandarten für die eigene Vereinszeitung zu prüfen, um eine eventuelle Kündigung und Neuantrag bereits am Jahresanfang 2011 durchführen zu können. Dies sollte auf jeden Fall mindestens 14 Tage vor dem geplanten Versand der ersten Ausgabe 2011 passieren! Grundsätzlich soll es von Seiten der Post Bemühungen geben, doppelt-Jahrensentgelte zu vermeiden. Laut Auskunft der zuständigen Postabteilung (Vertrieb Brief Kommunikation/Verlage) dauern Vertragsänderungen bei bereits bestehen Zulassungsnummern geschätzte 5 -10 Tage, soferne keine externen Stellen involviert sind (zB. Banken bei Abbuchungsaufträgen)!

Also: rechtzeitig über einen Vertragsumstieg nachdenken und entscheiden!

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