KUPF OÖ startet neue Meldestelle für den Kulturbereich: machtmissbrauch.help

Die KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich startet mit machtmissbrauch.help eine neue anonyme Meldestelle für Machtmissbrauch bei teilnehmenden Organisationen. Das Angebot richtet sich an Kultureinrichtungen österreichweit.

Gesetzlicher Hintergrund: Neue Fördervoraussetzung ab 2026

Seit diesem Jahr verpflichtet das Kulturministerium (BMWKKMS) alle Förderwerber*innen, die mehr als 100.000 € Förderung erhalten und gleichzeitig mehr als 20 Personen beschäftigen, zur Einrichtung eines externen Meldekanals für Hinweisgeber*innen. Dabei werden nicht nur Angestellte gezählt, sondern auch Honorarkräfte (z.B. Vortragende, Tontechniker*innen) und Ehrenamtliche (z.B. Auf- und Abbauhelfer*innen, Barpersonal, Kassaleute). Bei größeren Veranstaltungen ist die Schwelle von 20 Personen damit in der Regel überschritten. Eine Nutzung ist selbstverständlich auch freiwillig möglich – etwa wenn eine Organisation proaktiv einen sicheren Meldekanal für ihre Mitarbeiter*innen einrichten möchte.

Entgeltliche Einschaltung

Wie funktioniert die Meldestelle?

Das System ist so aufgebaut, dass Interessenkonflikte strukturell ausgeschlossen sind. Es gibt drei klar getrennte Rollen:

  • KUPF OÖ übernimmt den technischen Betrieb. KUPF-Mitarbeiter*innen haben keinen Zugriff auf die entschlüsselten Inhalte von Meldungen.
  • Externe Fallbearbeiter*innen (ein Pool von 2–3 unabhängigen Vertrauenspersonen) bearbeiten eingehende Meldungen vollständig eigenständig, ohne jede hierarchische Verbindung zur betroffenen Organisation. Sie sind zur absoluten Verschwiegenheit in Bezug auf die Identität der Hinweisgeber*innen verpflichtet.
  • Die Compliance-Stelle der Organisation wird von der Fallbearbeiter*in bei Bedarf kontaktiert und ist für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen verantwortlich.

Hinweisgebende Personen geben ihre Meldung anonym ab und erhalten einen 16-stelligen Zugangscode – eine E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich. Über einen anonymen Chat können sie mit der Fallbearbeiter*in kommunizieren und werden über den Fortgang des Verfahrens informiert.

Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen

Die Plattform erfüllt sämtliche Anforderungen der Kunstförderrichtlinie des Kulturministeriums sowie darüberhinaus auch der EU-Hinweisgeberrichtlinie: technische Anonymisierung (keine Speicherung von IP-Adressen oder Metadaten), automatische Eingangsbestätigung, integriertes Fristenmanagement für die 3-Monats-Rückmeldepflicht sowie automatische Löschroutinen gemäß DSGVO. Der Server wird auf EU-Servern gehostet, die Plattform ist 24/7 webbasiert und mehrsprachig erreichbar.

Kosten

Der Basisbetrag beträgt € 450,– netto (€ 495,– inkl. USt.) pro Kalenderjahr. Mitglieder der KUPF OÖ erhalten Sonderkonditionen. Darüber hinaus fallen nur Kosten an, wenn tatsächlich Fälle bearbeitet werden: € 120,– netto pro Stunde, mit einer Untergrenze von 0,5 Stunden und einer Obergrenze von 3 Stunden je Fall. Für Spammeldungen entstehen keine Kosten. Die Fallkosten werden nach Abschluss der Bearbeitung verrechnet.

Damit liegt das Angebot deutlich unter den Preisen kommerzieller Anbieter, die üblicherweise im vierstelligen Bereich pro Jahr liegen. Für KUPF-Mitgliedsorganisationen gelten Sonderkonditionen.

Kontakt & Anmeldung

Für Fragen und zur Anmeldung: KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich kupf@kupf.at

Weitere Informationen für interessierte Kultureinrichtungen: info.machtmissbrauch.help/fuerorganisationen

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