Heute erreichte uns im Büro eine schöne Nachricht: Unserem Antrag auf Aufnahme in Liste der spendenbegünstigten Organisationen wurde vom Finanzamt nachgekommen. Damit sind Spenden an die KUPF OÖ sogar rückwirkend ab 1.1.2024 steuerlich begünstigt. Auch mehrere unserer Mitglieder haben es bereits in die Liste geschafft, darunter die Linzer KAPU, das OKH Vöcklabruck, das Prevenhuber Haus und die Stadtkapelle Freistadt. Viele werden hoffentlich noch folgen.
Wer sich als oberösterreichischer Kulturverein auch für eine Aufnahme in die Spendenabsetzbarkeit interessiert, kann sich gern für einen Beratungstermin bei uns melden. Eine gute Informationsquelle ist darüber hinaus auch die Website des Finanzministeriums, die dazu eine eigene FAQ online gestellt haben.
Und darüberhinaus empfehlen wir natürlich die Verwendung unserer neuen Plattform kulturspenden.at. Mit dieser unterstützen wir euch bei der Einwerbung und Verwaltung der Spenden sowie der Abwicklung der notwendigen Meldungen beim Finanzamt. Seit Juli ist es auch möglich, gezielt Spenden für einzelne Projekte zu sammeln, so können einfache Crowdfundings umgesetzt werden.
Was braucht es für die Spendenabsetzbarkeit?
Der größte Stolperstein sind die Vereinsstatuten. Diese müssen sowohl alle aktuellen Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit erfüllen, als auch einige spezielle Konditionen für die Spendenabsetzbarkeit erfüllen. Daher wird in der Regel jeder Verein eine Statutenanpassung durchführen müssen. Auch hier können wir euch im Zuge einer Beratung unterstützen, alternativ sei auf die Musterstatuten des Innenministeriums verwiesen (die allerdings nicht ganz so information und zeitgemäß sind wie unsere 😉 ).
Was bringt die Spendenabsetzbarkeit den Spender*innen?
Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Steuerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück. Die Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend direkt an das Finanzamt gemeldet. Die gespendeten Beträge werden so automatisch in Ihrer Arbeitnehmer*Innen-Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn der Spendenorganisation Vor- und Zunamen und Geburtsdatum bekannt gegeben werden.
Spenden von Privatpersonen sind bis 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abzugsfähig. Sach- und Geldspenden von Unternehmen sind bis 10 Prozent Gewinns (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgaben abzugsfähig.