Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat am 19. April 2021 ein neues Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine (KFS/ RL 19) 2021 beschlossen. Etwas verspätet (Corona!) haben wir uns dieses nun angesehen und empfehlen allen mit den Buchhaltungsabläufen vertrauten Personen in Kulturvereinen die Lektüre.
Worum gehts? Das Fachgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der Zuordnung von Vereinen zu drei verschiedenen Größenklassen und deren Auswirkung auf die jeweilige Rechnungslegung und Jahresabrechnung, geregelt in §§ 21 und 22 Vereinsgesetz 2002 (VerG). Anzuwenden ist das neue Fachgutachten auf Rechnungsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2021 enden, jedenfalls also ab dem Jahr 2022.
Das Fachgutachten hat die Stellung einer „dringenden Empfehlung“. Das Fachgutachten muss also nicht zwingend eingehalten werden, man benötigt allerdings gute Gründe samt Dokumentation, warum man der Meinung ist, dass das Fachgutachten im konkreten Fall nicht anzuwenden wäre.
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