Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
„Offenes Thema“
1.2. ZIELSETZUNG
Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen.
Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2021 befristet.
1.3. ZIELGRUPPEN
Die Ausschreibung von LINZimPULS 2020 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.
Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.
LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.
MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:
➝Innovatives Potenzial
➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit
➝Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene
2.3. FÖRDERSUMME
Mit der Gesamtsumme von Euro 90.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)
5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)
Wünschenswerte Information:
7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Bewerbungen müssen bis spätestens 16. April 2020 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Förderungsrichtlinien
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
Infomaterial zu diesem Thema
Kontakt
- Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen Pfarrgasse 7, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 email: kb@mag.linz.at website: http://www.linz.at