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Startstipendium 2018 – Kulturmanagement

Das Bundeskanzleramt Österreich schreibt in der Kategorie Kulturmanagement 5 Stipendien für den Nachwuchs aus.

Zielsetzung:
Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Dotierung und Laufzeit:
Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von maximal 6 Monaten und sind monatlich mit 1 300 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2018 begonnen werden. Frühester Antrittstermin ist der 1. Juli 2018.

Alleinerziehende erhalten einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehende-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Teilnahmeberechtigt sind:
Kulturmanagerinnen und Kulturmanager mit Wohnsitz in Österreich mit folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie wurden nach dem 31. Dezember 1982 geboren.
  2. Sie sind nicht immatrikuliert oder
  3. Sie verfügen über keinen einschlägigen Studienabschluss, besitzen jedoch eine vergleichbare Expertise durch berufliche Erfahrung oder außeruniversitäre Ausbildung.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:
Personen, denen für das Jahr 2018 bereits in diesem Zeitraum ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.

Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium ist nur in einer Sparte möglich. Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Jury und Ablaufverfahren:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Auswahl durch die Jury erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

Kriterien:
Persönliche Qualifikation; Lernziele; Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen

Rechtliche Bestimmungen:
Es gelten die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz (PDF 348 kB) durch das Bundeskanzleramt (gültig ab 1. Jänner 2016) sowie die ARR 2014, die auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht sind.

Datenschutz:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie im Sinn des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass das BKA

  • im Zuge der Entscheidung über die Förderung zweckdienliche Auskünfte bei Dritten (zum Beispiel bei Finanzbehörden und Banken) einholt,
  • im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums Ihren Namen, den Förderungszweck und die Höhe der Förderung im Kunstbericht und/oder auf der Homepage des BKA veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Weiters stimmen Sie zu, dass Ihr Name – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – den anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern im Zuge der Bekanntgabe des Ergebnisses der Jurysitzung zur Kenntnis gebracht wird.

Schriftliche Bewerbungsunterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ (PDF 608 kB)
  2. Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit
  3. Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
  4. Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  5. Kopie des Meldezettels
  6. Nur für Alleinerziehende: Alleinerziehende-Formular (PDF 518 kB)

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Formal nicht entsprechende Anträge werden der Jury nicht vorgelegt. Das Bewerbungsformular können Sie elektronisch mit Handy-Signatur zeichnen oder händisch unterschreiben.

Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist endet mit 15. April 2018, 24 Uhr.

Ihre vollständige Bewerbung – in obiger Reihenfolge – übermitteln Sie bitte ausschließlich elektronisch an das Postfach ii7@bka.gv.at. Ihre Bewerbung ist im Anhang in einem Dokument im pdf-Format zu übermitteln.

Im Betreff ist „Bewerbung Start-Stipendium Kulturmanagement 2018“ anzuführen.

Bewerbungen im Postweg werden nicht entgegengenommen.

Kontakt:
Ursula Paireder
Bundeskanzleramt Österreich
Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung 7
Telefon: +43 1 531 15-20 68 74

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