Start-Stipendien 2015

Unter dem Titel Start-Stipendien 2015 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für junge Kunst- & KUlturschaffende in folgenden Bereichen aus:

Bildende Kunst (10 Stipendien)
Architektur und Design (10 Stipendien)
Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
Mode (5 Stipendien)
Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
Filmkunst (5 Stipendien)
Literatur (15 Stipendien)
Kulturmanagement (5 Stipendien)

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem
österreichischen Kulturzentrum.

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2015 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, d.h. Mentees, zur Teilnahme am Mentoring-Programm der Kunstsektion vorgeschlagen (nähere Informationen siehe www.kunstkultur.bka.gv.at)

Voraussetzungen

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen), wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1979 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z. B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2015 bereits ein Staatsstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen, Grundlage des Ansuchens für alle Sparten:

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ das über die Homepage des Bundeskanzleramts www.kunstkultur.bka.gv.at (siehe: Kapitel Ausschreibungen), ausgedruckt werden kann.
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit,
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen!

Zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:

Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode Abteilung II/1

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im DIN A4-Format, keine Originalarbeiten), Beschreibung des Vorhabens (max. 2 Seiten) sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Bildende Kunst 2015“, „Start-Stipendien Architektur und Design 2015“, „Start-Stipendien Künstlerische Fotografie 2015“, „Start-Stipendien Video- und Medienkunst 2015“, oder „Start-Stipendien Mode 2015“
  • Kontakt: Gabriele Kosnopfl, Tel.: +43 1 531 15-206814, E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

Musik und darstellende Kunst Abteilung II/2

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele auf CD bzw. DVD (max. zwei). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
  • Empfehlungsschreiben einer Ausbildungsstätte, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt,
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel,
  • Theater- und CD-Produktionen sind nicht Gegenstand der Start-Stipendien, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 5-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Einreichfristen: 31. 03. und 31. 08. 2015.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2015“
  • Kontakt:     Mag. Eva Kohout, Tel.: +43 1 531 15-206828, E-Mail: eva.kohout@bka.gv.at

Filmkunst Abteilung II/3

  • Genres: langer Dokumentarfilm und abendfüllender Spielfilm, antragsberechtigt: Regieperson oder der/die AutorIn (keine ProduzentInnen),
  • Dokumentation der filmischen Arbeit durch einen (einzigen!) Referenzfilm auf DVD
  • Beschreibung eines (einzigen!) filmischen Vorhabens vor Projektentwicklungsphase keine Projekte, die als Bakkalaureat- oder Diplomfilm geplant sind, keine Auslandspraktika, Equipmentankäufe o.ä.
  • Angabe der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Filmkunst 2015“
  • Kontakt:     Irmgard Hannemann-Klinger, Tel.: +43 1 531 15-206883, E-Mail: kunst-ii3@bka.gv.at  

Literatur Abteilung II/5

  • Mit dem Start-Stipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) junger österreichischer Autorinnen und Autoren (auch Studierende) gefördert, die bereits in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder die bereits eine (1) selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können.
  • Folgende Unterlagen sind den allgemeinen Bewerbungsunterlagen anzuschließen: Angabe des Titels des literarischen Debüts, des Verlags und des Erscheinungsjahres; sollte keine selbständige Publikation vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
  • Liste der Preise und Auszeichnungen
  • Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (max. 3 Seiten) Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (max. 20 Seiten) Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden, das Formular in einfacher Ausfertigung.
  • Autorinnen und Autoren, die bereits zwei oder mehr als zwei literarische Titel veröffentlicht haben, können sich – unabhängig von ihrem Alter – um das Projektstipendium 2015/16 bewerben. Kinder- und Jugendliteratur wird beim Mira-Lobe-Stipendium, die Arbeit an Theaterstücken beim DramatikerInnenstipendium gefördert.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Literatur 2015“
  • Kontakt: Regina Schweighofer, Tel.: 43 1 531 15-206853, E-Mail: regina.schweighofer@bka.gv.at

Kulturmanagement Abteilung II/7

  • Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden
  • Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Kulturmanagement 2015“
  • Kontakt: Ursula Paireder, Tel.: 43 1 531 15-206874, E-Mail: ursula.paireder@bka.gv.at

Bewerbungstermin

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2015 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II – Kunst
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel! Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen!

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

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