Netzpolitischer Konvent der Österreichischen Zivilgesellschaft

Der Netzpolitische Konvent der Österreichischen Zivilgesellschaft wird getragen von engagierten BürgerInnen, WissenschaftlerInnen, KünstlerInnen, Kulturschaffenden, TechnologieexpertInnen und VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Initiativen.

Gemeinsam treten wir für eine offene, demokratische und zukunftsfähige Gesellschaft ein. Wir teilen die Überzeugung, dass dafür Netzpolitik ein wesentlicher Baustein ist. In nur wenigen Jahren wurde das Internet ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil unseres Lebens, der viele neue Möglichkeiten eröffnet. Die Vernetzung der Gesellschaft ist heute ein Alltagsphänomen, das uns alle betrifft und die Politik vor neue Herausforderungen stellt. Zu diesen Herausforderungen zählen unter anderem Netzneutralität, Datenschutz, Open Data und ein zeitgemäßes Urheberrecht.

Zu diesen zentralen Themen fehlt nach wie vor eine breite Diskussion, die sich nicht an engen Eigeninteressen, sondern am gesellschaftlichen Gesamtwohl orientiert. Wir fordern deshalb eine stärkere Einbindung aller Gruppen der Gesellschaft in politische Entscheidungsprozesse. Es geht darum, die Chancen, die das Internet für die Erneuerung der Strukturen der Gesellschaft bietet, ebenso zu verstehen wie die Risiken einer verfehlten Netzpolitik. Statt etablierte Institutionen und Geschäftsmodelle zu erhalten, die den gegenwärtigen gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen nicht angemessen sind, bedarf es der Stärkung von Transparenz und Teilhabe für eine moderne Demokratie.

FORDERUNGEN:

Netzneutralität

  • Gleiches Internet für alle!
  • Das Netz muss öffentlicher Raum sein!
  • Keine Überholspur für Großkonzerne!

Ein Grundgedanke des Internets ist die freie, unzensierte und gleichberechtigte Kommunikation. Diese Netzneutralität garantiert die Freiheit des Internets, Innovationskraft, Meinungsfreiheit und Chancengleichheit und damit die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Die digitalen Netze sind ein öffentliches Forum und wesentlicher Bestandteil des sozialen Austauschs aller BürgerInnen. Ohne Netzneutralität drohen gesellschaftliche Fragmentierung und Diskriminierung durch ungleiche Chancen der Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben. Es darf keine Überholspur im Netz für große Konzerne geben, keinen Eingriff in Datenströme und keine Manipulation von Protokollen. Dazu bedarf es der Gleichberechtigung von Datenpaketen, Netztechnologien und der Transparenz von Netzwerkmanagement. Netzneutralität ist nicht nur eine Voraussetzung für gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt. Sie ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung und gibt kleinen und innovativen Unternehmen faire Chancen. Österreich muss netzneutral bleiben!

Datenschutz und Recht auf Privatsphäre

  • Privacy by Design!
  • Durchsetzungsfähige Behörde für Informationsfreiheit und Datenschutz!
  • Entbündelung von Datenmonopolen!

Die Existenz der Privatsphäre ist die Grundvoraussetzung für Vertrauen in die Informationsgesellschaft. Nur wer über die Sammlung, Weitergabe und Analyse seiner eigenen Daten bestimmen kann, wird ohne Angst die neuen Möglichkeiten nutzen. Besonders Mechanismen zur elektronischen Teilhabe an demokratischen Prozessen können ohne verlässlichen Schutz der Privatsphäre niemals erfolgreich sein. Die Politik ist daher gefordert, die zentrale Rolle dieses Themas zu erkennen und an strengen nationalen und europäischen Datenschutz-Regelungen nicht nur festzuhalten, sondern diese konsequent weiterzuentwickeln. Privatsphäre soll im Design der Technologie verpflichtend integriert werden. Bei Produkten müssen die Standardeinstellungen die Privatsphäre schützen, anstatt sie offenzulegen. Das Recht auf Vergessen muss ermöglichen, eigene Daten zu löschen. NutzerInnen müssen benachrichtigt werden, wenn ihre Daten an Dritte weitergeben werden, sei das zu kommerziellen oder anderen Zwecken. Alle diese Grundsätze müssen von einer durchsetzungsfähigen Behörde für Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht und bei Verletzungen wirksam sanktioniert werden. Weil Unternehmen mit zu vielen, gleichzeitig dominierten Marktbereichen für Datenschutz und Wirtschaft problematisch sind, bedarf es einer Entbündelung von Dienstleistungen und Inhalten und eines wirksameren Wettbewerbsrechts zur besseren Bekämpfung der negativen Effekte von Monopolstellungen.

Offene Daten und Offenes Wissen

  • Transparenzgesetz und Öffnung der Datenbestände des öffentlichen Sektors!
  • Freier Zugang zu wissenschaftlicher Forschung und Produktionen aus öffentlichen Mitteln!
  • Freie Verfügbarkeit von Lehr- und Lern-Unterlagen öffentlicher Einrichtungen!

Was mehrheitlich mit öffentlichen Geldern oder Gebühren finanziert wird, gehört der Öffentlichkeit. Datenbestände des öffentlichen Sektors sind grundsätzlich frei zugänglich zu machen – sowohl als Rohdaten als auch mit einer Referenzinterpretation. Einschränkungen sind nur in Ausnahmefällen zum Schutz der Privatsphäre und der nationalen Sicherheit erlaubt, kontrolliert von durchsetzungsfähigen Behörden für Informationsfreiheit und Datenschutz. BürgerInnen haben das Recht zu erfahren, wie Steuergelder verwendet werden (offener Haushalt). Das Ziel ist eine Öffnung von Staat und Verwaltung, um Transparenz, Vertrauen und Partizipation zu fördern. Österreich braucht ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung (Freedom of Information Act). Lehr- und Lern-Unterlagen an öffentlichen Bildungseinrichtungen müssen durch Lizenzen die Verwendung und Veränderung erlauben, frei zugänglich sein. Daten, Methoden, Ergebnisse, Forschungspublikationen und Bewertungskriterien der wissenschaftlichen Forschung müssen öffentlich zugänglich, durchsuchbar und reproduzierbar sein (Open Access). Auch der zeitlich uneingeschränkte Zugang sowie die Weiterverwendbarkeit von Produktionen (z.B. Rundfunksendungen, Artikeln und Software), die überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert wurden, muss sichergestellt sein.

UrheberInnenrecht

  • Ausweitung der freien Werknutzung (z.B. Remix) bei entsprechender Vergütung!
  • Stärkung der Position der AutorInnen durch UrheberInnenvertragsrecht!
  • Kürzere Schutzdauer, mit Verlängerungsmöglichkeit durch UrheberInnen!

Das UrheberInnenrecht in seiner heutigen Form entspricht nicht den Anforderungen einer vernetzten, offenen Gesellschaft. Im Gegenteil, es schafft eine Vielzahl von Problemen und Unsicherheiten. Es droht zu einem Mittel der Kriminalisierung digitaler Alltagskultur zu werden und im Zuge aggressiver Rechtedurchsetzung die umfassende Überwachung aller Kommunikation zu befördern. Gleichzeitig behindert die Komplexität der Rechtslage künstlerische Entwicklungen sowie unternehmerische Innovation und blockiert Bibliotheken und Archive. Nicht zuletzt trägt eine weitere Verschärfung nichts zur Verbesserung der prekären Situation vieler Kulturschaffender bei. Die anstehenden Reformen müssen Rechtssicherheit durch vereinfachte Nutzungsbestimmungen in der digitalen Kommunikation gewährleisten. Das Ziel sind rechtliche Rahmenbedingungen, die kreatives Alltagshandeln erlauben und neue künstlerische Praktiken und Geschäftsmodelle zur Verwertung fördern. Maßnahmen dazu sind die Neugestaltung des Systems der Pauschalabgaben, die Verhinderung der Monopolbildung im Internet durch gesetzliche Lizenzen nach dem Vorbild Radio, sowie die Stärkung der Position der AutorInnen im Rahmen eines UrheberInnenvertragsrecht. Unabdingbar sind auch Reformen im System der Verwertungsgesellschaften, insbesondere umfassende Transparenz der Tantiemenverteilung und die Besserstellung der KünstlerInnen gegenüber Unternehmen.

Netzpolitischer Konvent der Österreichischen Zivilgesellschaft wurde organisiert von World-Information Institute. Dank an servus.at für die technische Unterstützung.

http://npk.servus.at

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Weitere Informationen:
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