Freies Radio gewinnt vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) – „LEX Dichand“ entschärft

Presseaussendung des Freien Radio Salzkammergut, vom 19. Jänner 2009.

 

„Viel Feind – viel Ehr“. Mit diesem Spruch könnte man das Lizenzverfahren um das „Versorgungsgebiet Salzkammergut“ zusammenfassen.

Gemäß Privatradiogesetz wurde im Jahr 2007, zehn Jahre nachdem ein Antrag durch den Verein Freies Radio Salzkammergut gestellt wurde, die Lizenz neu ausgeschrieben.

Neben dem FRS haben sich fünf weitere Radiostationen beworben. Unter anderem die Krone Hit RadiobetriebsgesmbH, welches als einziges Privatradio in Österreich über eine bundesweit gültige Lizenz verfügt und seine Vorrangstellung im Privatradiogesetz absichern ließ – die sogenannte „LEX Dichand“.

Sowohl die Rundfunk-und Telekomregulierungsbehörde (RTR) als auch die zweite Instanz – der Bundeskommunikationssenat (BKS) haben sich in ihren Bescheiden dafür ausgesprochen, die Lizenz an den bisherigen Inhaber, den Verein Freies Radio Salzkammergut, zu vergeben sowie um zehn Jahre zu verlängern.

„Kronehit“ legte daraufhin eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VGH) ein. Dieser Beschwerde entgegnete das FRS mit einer Stellungnahme und Interpretation des Gesetzestextes im Sinne regionaler Medienvielfalt und einer pluralistischen Rundfunklandschaft in Österreich.

Genau diese Forderung unterstreicht der VGH durch seinen Beschluss. Für FRS Geschäftsführer, Mario Friedwagner, bedeutet das Urteil des VGH „eine Signalwirkung für den gesamten Privatradiosektor in Österreich – für alle bestehenden Privatradios bedeutet der Beschluß, dass die im Privatradiogesetz festgehaltene Vorrangsstellung von Krone Hit im Fall von Neuausschreibungen bzw. Erweiterungen von bestehenden Versorgungsgebieten nicht zutrifft.“

Für FRS Obfrau Gerti Spielbüchler steht fest: „Jetzt gilt es, noch bestehende Interessenskonflikte im Privatradiogesetz auszuräumen – gerade für kleine Versorgungsgebiete unter 50.000 Einwohnern sind die Freien Radios wichtige Motoren in der regionalen Entwicklung. Die Regelung, ein Versorgungsgebiet müsse über eine technische Reichweite von mehr als 50.000 Einwohner verfügen ist ein Hindernis für regionale und lokale Radioinitiativen und muß hinterfragt werden. Das Argument, der Markt sei in derartig kleine Versorgungsgebieten zu schwach, um eine Finanzierung sicher zu stellen trifft auf die Freien Radios, aufgrund des Prinzips der Werbefreiheit, nicht zu.“

Für das Freie Radio Salzkammergut ist der Beschluss des VGH eine gute Basis für die Zukunft, zumal eine Erweiterung auf die Region Wolfgangsee bereits geplant ist und innerhalb der nächsten 1-2 Jahre umgesetzt werden soll. Außerdem wird das FRS 2009 zehn Jahre On AIR feiern.

Der Beschluss des VGH gibt dazu weiteren Anlass!

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