Vorschlagsrecht

Uli Böker über das erste Vorschlagspaket des neu bestellten Landeskulturbeirat.

 

Die vierte Funktionsperiode des Landeskulturbeirates begann mit der konstituierenden Sitzung am 16. 11. 2001. Bei dieser Sitzung wurden zwei Wahlvorschläge für den oder die Vorsitzende eingebracht, wobei sich die Mehrheit für Kurt Rammersdorfer, der damals noch Intendant des ORF OÖ war, aussprach. Die vor allem auch von den VertreterInnen der freien Szene vorgeschlagene Monika Leisch-Kiesl konnte leider keine Mehrheit bei der Abstimmung erreichen. Auch bei der Wahl zum/r Stellvertreter/in des Vorsitzenden konnte sich wieder das männliche Geschlecht durchsetzen und Josef Lemmerer erreichte vor Monika Leisch-Kiesl die Stimmenmehrheit.

Dass von den 27 Mitgliedern des LKB nur 5 Frauen, dafür aber 22 Männer nominiert wurden, argumentierte LH Pühringer mit den Worten: „Es muss ein Querschnitt gegeben sein. So kann nicht allein auf die Quoten-Vorgaben von KUPF und Fiftitu% eingegangen werden, da auf eine gerechte Aufteilung sämtlicher Kultursparten zu achten ist“. Die zweite Plenumssitzung im Februar ’02 beschäftigte sich hauptsächlich mit der Zusammensetzung der Fachbeiräte und deren Vorsitzenden und erst nach diesem Termin konnten sich die einzelnen Fachbeiräte auf ihre Arbeit konzentrieren, um für das bereits im Juni ’02 fertig zu stellende Vorschlagspaket die Grundlagen zu erarbeiten.

Im Fachbeirat VI (Regionale Kulturentwicklung) wurden nebst spezifischen Vorschlägen mit Bezug auf die Themen der freien Szene auch strukturelle Maßnahmen diskutiert. So erscheint dem FB VI eine geschlechterparitätische Besetzung des LKB in Hinkunft mehr als notwendig und es muss bereits bei der Ausschreibung zur Besetzung explizit darauf hingewiesen werden. Weiters fordert der FB VI, dass dieser FB auch als gesetzlich verankerte Einrichtung, so wie die anderen fünf Fachbeiräte, geführt werden muss. Derzeit muss bei jeder neuen Funktionsperiode über die Sinnhaftigkeit dieses Fachbeirates diskutiert und neuerlich abgestimmt werden, ob dieser eingerichtet werden soll oder nicht. Die bereits in der letzten Periode häufig geäußerte Kritik der fehlenden Öffentlichkeit und Transparenz der Arbeit und der Entscheidungen des LKB wurde wiederum diskutiert und ausdrücklich auf Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen gepocht. Diese drei Vorschläge wurden jedoch nicht in das Vorschlagspaket mit aufgenommen, da es sich hier um fachbeiratsübergreifende Themen handelt. Das Plenum entschied, diese wichtigen Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung im Herbst ’02 zu setzen.

Das nunmehr vorliegende erste Vorschlagspaket des LKB der vierten Periode beinhaltet dreizehn Punkte, die von den sechs Fachbeiräten erarbeitet und auch meist einstimmig vom Plenum verabschiedet wurden. Die Ausbildung von MigrantInnen im Kulturbereich wurde vom FB VI eingebracht. Hierbei handelt es sich um die Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten für MigrantInnen in Kooperation mit dem Forum Interkulturalität und der Kulturplattform OÖ, die vor allem durch qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten verbessert werden sollten. Bildungsangebote im Bereich von Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Informationen über Förderungsstrukturen etc. sollen die aktiven Teilnahmemöglichkeiten von und für MigrantInnen verbessern. Als weitern Vorschlag brachte der FB VI die Schaffung eines Pilotprojekts im Bereich der freien Medien ein. Um den Initiativen der Kulturszene und den technologischen Trends Rechnung zu tragen, sind nachhaltige strukturelle Maßnahmen notwendig. Ein dezentrales, multifunktionales Medienlabor soll eingerichtet werden, um damit die Relevanz und Notwendigkeit des Zugangs zu freien Medien zu beweisen.

Weitere wichtige Maßnahmen sind von den anderen Fachbeiräten vorgeschlagen worden. So wurde vom FB II (Musik, Literatur, Darstellende Kunst) die im Jänner 2001 in Kraft getretene neue KünstlerInnensozialversicherung und die damit verbundenen Probleme und vor allem finanziellen Mehraufwände thematisiert und der Landeskulturreferent aufgefordert, diese Problematik bundesweit einer Lösung zuzuführen.

Ein weiterer Vorschlag des FB II betraf das neue Vereinsgesetz 2002, welches auch auf die Kulturinitiativenszene Auswirkungen haben kann. Auf die durch das neue Vereinsgesetz teilweise unzumutbaren Haftungsrisiken für Vorstände von Vereinen wird hier eingegangen und die öffentlichen Subventionsgeber ersucht, bei der Subventionspraxis diese durch das neue Vereinsgesetz entstandene Rechtslage zu berücksichtigen.

Es würde den Rahmen sprengen, hier alle dreizehn Punkte des Vorschlagspaketes vorzustellen. Wie weit dieses Paket einer Umsetzung zugeführt werden wird und welche Zeiträume dafür benötigt werden – diese Frage werden wir spätestens nach Ablauf dieser vierten Periode beantworten können.

Uli Böker

 

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