Eines der Highlights im Büroalltag der KUPF OÖ: Der Vereinsrechtsnewsletter von Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Lummerstorfer. Wir geben eine klare Lese- und Aboempfehlung ab.
Die ganz aktuelle Ausgabe 2/25 finden wir besonders interessant, da sie zum Thema Vereinsbehörde und Statutenüberprüfung einige Beispiele bringt, die uns aus der Beratung bekannt vorkommen.
Unter der Überschrift Mängelbehebung werden immer wieder Statutenänderungen verlangt, die seitens Vereinsgesetz so nicht verlangt und daher nicht notwendig sind und, was noch schwerwiegender ist, teilweise sogar zu großen Problemen in punkto Spendenabsetzbarkeit führen können.
Falls euer Kulturverein von eurer Vereinsbehörde die Aufforderung erhält, in den Auflösungsbestimmungen folgenden Passus zu schreiben: „Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche und ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.“ kommt dem keinesfalls nach, falls ihr um die Spendenbegünstigung ansuchen möchtet oder ihr das bereits getan habt. Das widerspricht den Anforderungen dafür klar.
Falls ihr Probleme mit der Vereinsbehörde habt, meldet euch im KUPF OÖ Büro zur Beratung. Wir unterstützen euch gerne.
Der Newsletter beinhaltet auch weitere spannende Infos zu Generalversammlungen, Mitgliedsbeiträgen, Statuten und Steuerrecht und vieles mehr – gönnt ihn euch in einer ruhigen Minute. Hier nochmal der Link.