Für eine Förderung des Bundes für eure Kulturarbeit ist im Jahr 2026 ab Projektstart bzw. für die Jahresprogrammförderung ein Kinderschutzkonzept notwendig und vorzulegen, falls bei eurem Projekt oder euren Veranstaltungen Kinder und Jugendliche mitwirken. Dies gilt zum Beispiel bei Workshops oder Theateraufführungen, nicht wenn Kinder im Publikum sitzen.
Um ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, findet ihr bei der Plattform Kinderschutzkonzepte viele Infos.
Falls ihr für euer Kinderschutzkonzept mit einem Gewaltschutzzentrum kooperieren möchtet, findet ihr hier Links zu Gewaltschutzzentren und eine umfassende Übersicht für Beratungsstellen für Verbrechensopfer.
Auch vom BWKKMS gibt es noch einige Unterlagen und Infos zum Thema Kinderschutzkonzepte und Bundesförderung:
Informationen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes: Bundes-Jugendförderung: Kinderschutz – Bundeskanzleramt Österreich
Informationen zum Kinderschutz-Gütesiegel: Neues Kinderschutz-Gütesiegel für Organisationen und Unternehmen startet
Weitere Informationen siehe: FAQs Prävention von Machtmissbruach und Kinderschutz (PDF, 204 KB)
