Am Freitag, den 12. Februar, haben sich in Wien 200 Juristen aus 30 Staaten getroffen, um sich im Rahmen der 38. Europäischen Präsidentenkonferenz mit der Möglichkeiten der Verschiebung vom Rechts- hin zum Überwachungsstaat zu beschäftigen. Zentrales Thema dieses Treffens war die Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung, also die über mindestens ein halbes Jahr gespeicherten Daten der Telefon- und Internetkommunikation (wer wen wann von wo aus kontaktiert hat), bedingt, dass Daten quasi anlaßlos und verdachtsunabhängig, sozusagen als präventive Sicherheitsmaßnahme gespeichert werden, damit im Falle des Verdachts, die vermeintliche Täterschaft überführt werden kann. Tatsächlich beauftragte das Infrastrukturministerium letztes Jahr das Ludwig-Bolzmann-Institut für Menschenrechte (BIM) mit dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.
Problematisch ist, dass einerseits von Seiten der Politik der Terrorismus als Hauptargument angeführt wird, andererseits negieren viele Menschen ihre Rechte mit dem Totschlagargument “ich habe nichts zu verbergen”.
Hannes Tretter, Leiter des BIM, beurteilt in einer Aussendung auf Futurezone, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) als „schlechthin ungeeignet, um den Terrorismus und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Die Vorratsdatenspeicherung trifft in Wahrheit den Normalverbraucher.“ Vorallem die Speicherung von Daten ohne Anlaßgrund widerspricht dem Schutz auf Privatsphäre in jeder Hinsicht. Europa hat ein Problem. Und der Einzelne, der von sich behauptet, er habe nichts zu verbergen, wird zum Problem für die Gemeinschaft.
Und trotzdem das BIM bemüht war, die Richtlinie zu entschärfen, fordern zahlreiche Juristen die Regierung auf, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu verweigern und ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu akzeptieren.
Es bleibt also spannend, wie stark der Widerstand gegen diese Kultur der Kontrolle sein wird …