Feelin` Blue

Thomas Rammerstorfer fragt sich, für wen in Oberösterreich Schutz vor behördlicher Verfolgung gilt. Für Rechtsextreme?

 

Heute: Mit Sicherheit. Besteht in Oberösterreich Schutz vor behördlicher Verfolgung. Für Rechtsextreme.

Zu Beginn des Jahres prognostizierte ich – freilich wenig gewagt – dass Oberösterreich weiterhin ein Zentrum rechtsextremer Aktivitäten sein werde. Dies bestätigte sich in den letzten Wochen sehr deutlich, etwa bei einem Neonazi-Konzert im September in Desselbrunn oder einem internationalen Rechtsextrementreff en im Oktober in Offenhausen. Diese Veranstaltungen wurden vom famosen »Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung« nicht nur nicht unterbunden, sondern nicht mal mehr beobachtet. Auch die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck versagte in Bezug auf den Desselbrunner Neonazi-Verein Objekt 21 grandios, trotz eindeutiger Beweislage (Hakenkreuz-Wandschmuck etc.) gelang bis dato kein Verbot. Off enbar hat sich der BH-Jurist bei der Abschiebung der Zogays zu sehr verausgabt – man hatte im Übereifer ja sogar eine Anzeige eingebracht gegen jene »unbekannte Täter«, die Arigona Zogay versteckten. Da braucht man mal `ne Pause! Der auch die bei den Gerichten beschäftigten Kolleginnen ausgiebig fröhnen, wenns um Nazis geht; die Verbotsverfahren gegen die Nationale Volkspartei und die Welser Bunten schimmeln vor sich hin, obwohl die Landeswahlbehörde bzw. der Verfassungsdienst des Welser Magistrates und der Verfassungsgerichtshof deren versuchte Kandidaturen bereits als Verstöße gegen das Verbotsgesetz klassifizierten. Immerhin musste der wegen Wiederbetätigung verurteile Ebenseer Jürgen W. im September in den Bau – fast 15 Monate, nach seiner Verurteilung zu unbedingter Haft ; 15 Monate in denen er unbeirrt weiter aktiv war. Wie sicher und selbstbewusst das braune Gesindel auft ritt – und auftreten kann – zeigt ein Vorfall aus dem Innviertel. Da war im März ein 38-jähriger Türke verurteilt worden, weil er angeblich einen 18-jährigen mutmaßlichen Neonazi verletzt hatte. Ein Zufallsfund der Polizei – gegen eine Gruppe Rechtsextremer wurde wegen einschlägiger Delikte und auch wegen Tierquälerei (!) ermittelt – brachte ein Handyvideo zu Tage, auf dem der 18-jährige sich selbst mit einem Fleischklopfer die später angezeigten Verletzungen zufügt. Ein Vorfall, der ein bezeichnendes Licht auf den rechten Sumpf wirft – wie auch auf das Braunauer Bezirksgericht. Da hatten wohl mehrere Beteiligte einen Klopfer.

 

 

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