Glossar & Comic

Begrifflichkeiten Kulturfinanzierung &

Comic „Da Bua geht in Fördadschungel“: Stephan Gasser

Crowdfunding, das (dt.: „Schwarmfinanzierung“)
Finanzierung durch eine größere Anzahl an Personen oder InvestorInnen. Diese erhalten für ihren Beitrag entweder keine Gegenleistung („Crowddonating“) oder Goodies („reward-based Crowdfunding“), Firmenanteile („Crowdinvesting“) oder Zinsen („Crowdlending“). Funktioniert i.d.R. webbasiert über spezialisierte Plattformen.

Direktkredit, der
Kredit, der von privaten KapitalgeberInnen direkt und ohne den Umweg über eine Bank an ProjektträgerInnen verliehen wird. Die GeldgeberInnen erhalten von den KreditnehmerInnen nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit den Kreditbetrag plus Zinsen zurück. Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel, die KreditgeberInnen genießen somit nur geringen InvestorInnenschutz.

Eigenmittel, die [pl.]
Selbst erwirtschaftete Einnahmen von Kulturschaffenden. In der initiativen Kulturarbeit z.B. Einnahmen durch Tickets, Ausschank oder Mitgliedsbeiträge.

Ermessensausgabe, die
Jener Anteil an Budgets, der durch zuständige PolitikerInnen – meist auf Vorschlag von BeirätInnen oder BeamtInnen – jährlich frei verteilt werden kann. Darunter fallen i.d.R. Förderungen von Vereinen und Einzelpersonen.

Komplementärförderung, die
Verschiedene Körperschaften übernehmen gemäß Subsidiaritätsprinzip gemeinsam die Förderung einer bestimmten Institution oder eines Vorhabens. Im Kulturbereich typisch ist die klassische „Drittelförderung“ von Jahresprogrammen durch Stadt, Land und Bund. [1]

öffentliche Kulturförderung, die
Förderung von Kulturschaffen aus dem Budget staatlicher Körperschaften; reglementiert durch Kulturfördergesetze, Vergabekriterien, Budgetvorgaben und Rechenschaftspflichten. Letztentscheid durch BeamtInnen oder politische FunktionärInnen.

Kulturförderungsgesetz, das
Rechtliche Grundlage der → öffentlichen Kulturförderung sind die Kulturförderungsgesetze der Gebietskörperschaften (Landeskulturförderungsgesetz, Bundeskunstförderungsgesetz etc.) und die jeweiligen Budgetsätze. Zusätzlich gibt es oft Förderrichtlinien zur Subventionsvergabe. Städte / Kommunen haben i.d.R. keine eigenen Kulturförderungsgesetze. [2]

Mäzenat, das
Förderung von Kulturschaffen durch eine private Rechtspersönlichkeit, z.B. wohlhabende Personen oder Stiftungen. Diese Förderleistung ist freiwillig, kann an Bedingungen geknüpft sein und ist jederzeit kürzbar.

Mehrfachförderung, die
Für ein und dieselbe Leistung werden von mehreren Gebietskörperschaften oder Ressorts Förderungen gewährt. Unterschieden werden „echte Mehrfachförderungen“ (eine bestimmte Ausgabe oder z.B. eine Grünlandfläche wird von EU, Land und Gemeinde gefördert) und „unechte Mehrfachförderungen“ (unterschiedliche und abgrenzbare Teilbereiche oder Projekte einer Organisation werden durch mehrere Ressorts oder Gebietskörperschaften gefördert). [1]

Pflichtausgabe, die
Jener Anteil an Budgets, zu deren Auszahlung die Körperschaft aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen verpflichtet ist. Beispiel: Gehaltskosten für BeamtInnen, Aufwände für eigene Immobilien.

Sponsoring, das
Entgelt für Erbringung einer klar definierten Leistung, die erwartbaren Werbewert oder Public- elations-Wirkung für die SponsorInnen erbringt (z.B. Abdruck von Logos auf Drucksorten, Namensnennung).

[1] Vgl. Positionspapier KUPF 2015 → kupf.at/positionen
[2] Vgl. KUPF Organisationshandbuch, Band 1

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